Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09851-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten mobile Geschwindigkeitsmesstafeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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13.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BiBS-Fraktion vom 09.01.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Betriebskosten einer Geschwindigkeitsmesstafel ergeben sich aus den für die Installation und den Betrieb dieser Geräte anfallenden kalkulatorischen Personal- und Sachkosten.
Personalkosten
Personalkosten fallen an für die Einsatzplanung, Standortermittlung, An- und Abfahrt, Montage und Demontage dieser Geräte sowie für die Auswertung der Datenaufzeichnungen. Hinzu kommen in Abhängigkeit des Standorts Kontrollfahrten und erforderlichenfalls das Auswechseln der Akkus. Da die Messtafeln verkehrssicher in einer Höhe von mindestens 2,25 m anzubringen sind, erfolgt die Installation über eine Leiter. Aufgrund des hohen Gewichts (Messtafel 12 kg zzgl. Akku 7 kg) und unter Berücksichtigung der Höhenvorgabe hat die Montage und Demontage der Tafeln aus Arbeitssicherheitsgründen jeweils durch zwei Mitarbeiter/innen zu erfolgen.
Die Personalkosten können daher in Abhängigkeit von Aufstellort und Einsatzdauer einer Tafel an einem Standort unterschiedlich sein. Soweit der Einsatz mit städtischem Messpersonal erfolgt, können kalkulatorischen Personalkosten in Höhe von ca. 44 € pro Mitarbeiter/in und Stunde (EG 7 TVöD) angesetzt werden.
Die jährlichen Personalkosten sind daher abhängig vom tatsächlichen zeitlichen Personaleinsatz.
Zu den Sachkosten gehören:
Kosten der Energieversorgung
Diese Kosten variieren und können nicht beziffert werden. Bislang wurden Geschwindigkeitsmesstafeln mit Akkubetrieb eingesetzt. Die Laufzeit eines Akkus fällt dabei sehr unterschiedlich aus und ist abhängig von der zu erfassenden Verkehrsmenge und den Außentemperaturen. Ein vollständiger Ladevorgang eines Akkus umfasst 40 Stunden.
Die Verwaltung wird künftig dazu übergehen, vermehrt solarbetriebene Geschwindigkeitsmesstafeln im Stadtgebiet einzusetzen; ohne erforderlichen Akkuwechsel ist dann eine längere Standzeit an einem Ort möglich.
Reparaturkosten
Diese Kosten sind im Vorfeld nicht kalkulierbar. Schäden durch Vandalismus sind bislang nicht aufgetreten.
Abschreibung
Zuletzt wurden Ende 2018 mehrere Geschwindigkeitsmesstafeln mit Solarpanel inklusive Zubehör beschafft, die Kosten für ein solches Gerät betrugen unter Berücksichtigung des gewährten Rabattes ca. 3.000 €. Die haushaltsrechtliche Nutzungsdauer liegt bei 7 Jahren, so dass mit kalkulatorischen Abschreibungsraten pro Tafel von jährlich ca. 430 € zu rechnen ist.
Fazit
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Betrieb von Geschwindigkeitsmesstafeln sehr personalintensiv ist und dass der Personaleinsatz den überwiegenden Kostenanteil ausmacht.
Die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmesstafeln einzusetzen, ist daher in erster Linie durch die Zahl der Mitarbeiter limitiert.
