Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10269-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe „Die Fraktion P²“ vom 28.02.2019 (19-10269) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Es gibt in Braunschweig keine ausgewiesenen Sammelpunkte.

 

Notfall-Sammelplätze sind objektbezogene Notfall-Vorsorgemaßnahmen der Betreiber und dienen nicht dem Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die §§ 9 Absätze 3 und 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung.

 

Rettungspunkte sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation zwischen dem Verunfallten und dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes im Wald zu erleichtern.

 

Die Rettungspunkte werden durch das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. eingerichtet und betrieben.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Antwort 1

 

Zu Frage 3:

 

Sammelpunkte für die Bevölkerung werden im Gefahren-/Katastrophenfall flexibel und situationsangepasst über die bestehenden Warnkanäle (Lautsprecherfahrzeuge und MoWaS mit den angeschlossenen Rundfunk- und Fernsehanstalten und die WarnApps) bekannt gegeben.


 

 

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