Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-09812-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Folgen für den Stadtbezirk durch den Rückbau des Rüninger Wehres
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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zur Kenntnis
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14.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.01.2019
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Stadtbezirksrat über die möglichen Folgen des Rückbaus für den Bereich in der Art zu informieren, wie sie für den Bau der Brücke zwischen Stöckheim und Rüningen erstellt worden ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hochwassergefährdung darf durch den Rückbau des Rüninger Wehres nicht zunehmen.
Der Unterhaltungsverband Oker plant als Eigentümer des Rüninger Wehres dessen Niederlegung. Haushaltsmittel der Stadt Braunschweig fließen nicht in das Vorhaben. Die Planfeststellung soll in diesem Jahr beantragt werden. Die Stadt wird als Untere Wasserbehörde das erforderliche wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durchführen.
Der Unterhaltungsverband hatte im Vorfeld alle beteiligten Behörden sowie die örtlichen Angelvereine, Naturschutzverbände und Vertreter der Mühle Rüningen zu Besprechungen und Ortsbesichtigungen eingeladen, um wesentliche Planungsbelange in einem frühen Planungsstadium berücksichtigen zu können. Hierbei wurde von der Verwaltung deutlich gemacht, dass ein Antrag auf Planfeststellung nur Aussicht auf Erfolg habe, wenn eine Verschlechterung der Hochwassersituation ausgeschlossen werden kann. Dies ist im Rahmen der Antragstellung gutachterlich nachzuweisen.
Sobald die zum Nachweis notwendigen Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung unaufgefordert über die möglichen Folgen des Rückbaus in der Art wie für den Bau der Brücke zwischen Stöckheim und Rüningen informieren.
