Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10354
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschluss 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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21.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr
2018 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 42.450,65 € festgestellt.
- Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages
42.450,65 € der Kapitalrücklage zu.
- Dieser Betrag wird zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Kapitalrücklage
entnommen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Abdeckung des Verlustes bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der SFB wird in seiner Sitzung am 20. März 2019 den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2018 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag von 42,5 T€ aus und liegt damit um rd. 4,7 T€ besser als im Nachtragswirtschaftsplan 2018 seinerzeit veranschlagt. Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Im Wirtschaftsjahr 2018 wurde mit der Umgestaltung des Lilienthalplatzes begonnen. Ich verweise hierzu auf die Vorlage vom 17. August 2018 zum Nachtragswirtschaftsplan 2018 (DS 18-08585), die Vorlage vom 22. November 2018 zum Wirtschaftsplan 2019 (DS 18-09489) sowie die Mitteilung vom 4. Dezember 2018 zur Aufschlüsselung der Gesamtkosten der Maßnahme Umbau Lilienthalplatz (DS 18-09714).
Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ergeben sich im Wirtschaftsjahr 2018 erstmalig Erträge aus aktivierten Eigenleistungen. Hierbei handelt es sich um zu aktivierende Eigenleistungen der SFB in Höhe von 26,4 T€, die in den Zugängen bei den Anlagen im Bau in der Bilanz in Gesamthöhe von 284,8 T€ enthalten sind.
Ferner ergeben sich erstmalig Personalaufwendungen in Höhe von 44,7 T€ durch die Einrichtung einer Teilzeitstelle im Laufe des Jahres 2018 für die Projektleitung der Umbaumaßnahmen. Dies führte korrespondierend zu Reduzierungen beim Beratungsaufwand.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr um 26,2 T€ auf 70,4 T€, begründet mit o. g. Reduzierungen beim Beratungsaufwand und da im Vorjahr einmalig Mittel für Projektkosten im Zusammenhang mit Parkhauskonzeptentwicklungen verausgabt wurden.
Wie oben erwähnt wurden im Wirtschaftsjahr 2018 aufgrund der begonnenen Umbaumaßnahmen am Lilienthalplatz Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 284,8 T€ verbucht.
Ferner erhöhte sich das Anlagevermögen durch die Auszahlung einer weiteren Rate in Höhe von 348,1 T€ des vereinbarten Gesellschafterdarlehens der SFB an die Braunschweiger Parken GmbH. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der SFB vom 20. Januar 2017 gewährte die SFB der Braunschweiger Parken GmbH ein festverzinsliches Gesellschafterdarlehen in Gesamthöhe von 782,8 T€, von dem (bis zum Stichtag 31. Dezember 2018) 482,5 T€ ausgezahlt wurden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 6. Februar 2019 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2018 der SFB sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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529,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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866,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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