Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-09795
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Trakehnenstraße/Breites Bleek", ST 81 Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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02.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellung-nahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 zu behandeln.
2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 1. Dezember 2009 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße-Ost“, ST 81 gefasst. Die Zweckmäßigkeit, die im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche vorgesehene kleine Fläche zwischen der Straße Breites Bleek und der Stadtbahntrasse ebenfalls als Wohngebiet zu entwickeln, ergab sich im Zuge der Planungsvorbereitung. Deshalb wird das Bebauungsplanverfahren für beide Teilbereiche zusammen unter der Bezeichnung „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, durchgeführt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen.
Politische Entscheidungsfindung und Entwicklung der Infrastrukturangebote in Stöckheim
Seit 2008 wurde in den politischen Gremien über das Wohngebiet östlich der Trakehnenstraße beraten.
Dabei ging es zum einen vor allem um die Frage, wie das neue Wohngebiet an das übergeordnete Straßennetz angebunden werden soll. Der Ablauf der Beratungen und Entscheidungen zum Bebauungsplan ST 81 ist in der Anlage 7, Abwägung Nr. 30 „Beschlusslage Erschließung“ dargestellt“.
Zum anderen ging es um die Frage, wie die Infrastruktur in Stöckheim entsprechend der zunehmenden Bevölkerungszahl angemessen ausgebaut werden soll. Hierbei war zu berücksichtigen, dass Stöckheim schon in früheren Jahren durch mehrere neue Wohngebiete und durch Neubauten in bestehenden Wohngebieten gewachsen ist. Aktuell ist das Wohngebiet Stöckheim-Süd hinzugekommen. Das Wohngebiet Trakehnenstraße wird zu einem weiteren spürbaren Bevölkerungszuwachs beitragen.
Deshalb hat der Stadtbezirksrat 211 Stöckheim-Leiferde darauf gedrungen, dass die Infrastruktur entsprechend mitwächst. Hierzu wurden zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Stadtbezirksrates und der Verwaltung mehrere Gespräche geführt. Die dabei vorgeschlagenen Maßnahmen wurden durch die Verwaltung geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden dem Stadtbezirksrat und tlw. dem Planungs- und Umweltausschuss in mehreren Mitteilungen der jeweils betroffenen Dezernate im August 2018 dargestellt (18-08428, 18-08671, 18-08092, 18-07798-01, 18-08648, 18-07732-01, 18-07732).
Im Ergebnis sind folgende wesentliche Maßnahmen vorgesehen:
• Ausbau des Kreisverkehrsplatzes Senefelderstraße/Mascheroder Weg:
Im Haushalt 2019 (IP 2018-2022) sind dafür 50.000 € im Jahr 2019 für Planungskosten, 400.000 € im Jahr 2020 sowie weitere 400.000 € im Jahr 2021 für den Ausbau enthalten. Der Rat hat den Haushalt am 18. Dezember 2018 beschlossen.
• Verkehrsberuhigungsmaßnahmen:
In der Romintenstraße sowie in der Rossittenstraße sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Fahrbahnverengungen) vorgesehen, die durch die Vorhabenträgerin für das Wohngebiet finanziert werden. Im Siekgraben sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die aus dem Globalansatz für Straßenumbauten finanziert werden. In der Leipziger Straße wird der Bau einer Querungshilfe auf Höhe der Bertha-von-Suttner-Straße geprüft.
• Baustellenverkehr:
Der Baustellenverkehr wird gemäß städtebaulichem Vertrag über die Senefelderstraße geleitet.
• Ausbau von Kindertagesstätten:
Sowohl im Neubaugebiet Stöckheim-Süd als auch im Neubaugebiet Trakehnenstraße ist der Neubau von Kindertagesstätten vorgesehen und über städtebauliche Verträge abgesichert.
• Ausbau der Schulinfrastruktur:
Die Grundschulversorgung kann durch die Einbeziehung der Grundschule Melverode gesichert werden. Diese Schule hat entsprechende Reserven. Dabei wird im Rahmen der Festlegung der Schulbezirke sichergestellt, dass der Grundschule Melverode keine Kinder aus Leiferde zugeordnet werden. Über den künftigen Zuschnitt der Schulbezirke ist noch die abschließende Entscheidung durch die Gremien zu treffen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 26. September 2017 wird die Grundschule Stöckheim einschließlich der Außenstelle Leiferde als Ganztagsgrundschule prioritär ausgebaut. Der Ganztagsbetrieb wird zum Schuljahr 2020/2021 eingerichtet.
• Versammlungsstätte:
Die Grundschule Stöckheim wird im Rahmen des Umbaus zur Ganztagseinrichtung so ausgebaut (z.B. in Bezug auf den Brandschutz), dass die Aula auch als Versammlungsstätte für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden kann. Diese Freigabe soll für Veranstaltungen gelten, bei denen die Teilnehmer ganz oder überwiegend aus dem Stadtteil kommen. Damit kann der Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen voraussichtlich im Umfeld der Schule nachgewiesen werden. Ansonsten kommt die Errichtung zusätzlicher Stellplätze im Bereich des Festplatzes in Betracht.
Der Rat hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 die Verwaltung beauftragt, einen Bedarfsplan Nachbarschaftszentren mit Prioritätenliste aufzustellen (Antrag 18-08424). Dieser soll auch eine Prioritätenliste enthalten. Damit wurde dem ISEK-Rahmenprojekt 07 „Braunschweigs Starke Mitten“ vorgegriffen, welches ebenfalls einen Bedarfsplan Nachbarschaftszentren vorsieht. In diesem Rahmen wird auch die Bedarfssituation von Stöckheim vertieft geprüft werden.
• Ausbau der Sportinfrastruktur:
In Stöckheim und Melverode sind Maßnahmen wie z.B. die Anlage von Kunstrasenplätzen sowie die Verbesserung der Beleuchtung und der Funktionsgebäude vorgesehen. Dabei wird das Ziel verfolgt, bestimmte Angebote von den beiden Sportvereinen wechselseitig kooperativ zu nutzen. Im Haushalt 2019 (IP 2018-2022) sind dafür 1,0 Mio € im Jahr 2019 und 2,0 Mio € im Jahr 2020 enthalten. Daneben soll auch die Sportinfrastruktur in Leiferde verbessert werden (Bogenschießanlage, Kunstrasenkleinspielfeld, 2019 vorgesehen).
• Ausbau der Spielinfrastruktur:
Im Bebauungsplan ST 81 ist ein Jugendplatz festgesetzt, der nicht nur den Bewohnern des neuen Wohngebietes, sondern auch den Jugendlichen aus den angrenzenden bestehenden Wohngebieten dient. Der bestehende Spielplatz Ortelsburgweg wird ertüchtigt. Ferner werden in die geplanten öffentlichen Grünflächen Spielstationen integriert. Diese Maßnahmen werden (bis auf Anteile des Jugendplatzes, die nicht durch das neue Wohngebiet verursacht sind) durch die Vorhabenträgerin finanziert.
• Ausbau der Erholungsinfrastruktur:
Mit dem neuen Wohngebiet ist eine erhebliche Verbesserung der Erholungsinfrastruktur verbunden, die allen Bewohnern Stöckheims (und Melverodes) zu Gute kommt. Durch die neuen Grünflächen entlang des Springbaches sowie im neuen Wohngebiet ergeben sich zahlreiche neue Wegeverbindungen, die zu Rundwegen unterschiedlicher Länge verbunden werden können. Besonders hervorzuheben ist dabei die neue Querung der Stadtbahntrasse auf der Südseite des Springbaches. Die Möglichkeit der Errichtung eines neuen Trimm-Dich-Pfades an der Oker wird ergänzend noch geprüft.
• Ausbau der Friedhofsinfrastruktur
Entsprechende Verbesserungsmaßnahmen wurden bereits durch die Verwaltung durchgeführt (u.a. behindertengerechte Toilettenanlage) und im August durch Vertreter des Stadtbezirksrates 211 und der Verwaltung in Augenschein genommen.
• Wohnungsangebote für besondere Bevölkerungsgruppen
Gemäß städtebaulichem Vertrag wird die Vorhabenträgerin dazu verpflichtet, Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu mindestens 20 % im Rahmen des geförderten sozialen Wohnungsbaus zu errichten. Weiterhin wird sie dazu verpflichtet, ein Grundstück für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu reservieren und anzubieten.
Mit diesen genannten Maßnahmen erfolgt insgesamt ein Ausbau der Infrastrukturangebote in Stöckheim in verschiedenen Bereichen, der der Bevölkerungsentwicklung entsprechend angemessen ist, aber auch den heutigen Einwohnerinnen und Einwohnern von Stöckheim zu Gute kommt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 14. März 2018 bis 16. April 2018 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen. Wesentliche grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht geäußert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 25. September 2018 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 9. Oktober 2018 bis 9. November 2018 durchgeführt.
Aus der Öffentlichkeit gingen insgesamt 79 Stellungnahmen ein. Einige Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Schreiben verfasst. Auch gingen aus einigen Haushalten mehrere Stellungnahmen einzelner Haushaltsmitglieder ein. Somit können die Stellungnahmen 56 Haushalten zugeordnet werden. Diese liegen überwiegend im Ostpreußenviertel. Einige wenige Stellungnahmen gingen aus dem bestehenden Wohngebiet an der Straße Breites Bleek ein. Nur eine einzige Stellungnahme ging von außerhalb ein (Bertha-von-Suttner-Straße/Leipziger Straße).
In den Stellungnahmen ging es vorrangig um die Erschließung. Mehrheitlich wurde eine ausschließliche Anbindung an die Senefelderstraße gefordert. In mehreren Stellungnahmen wurde auch eine Anbindung an den Schlesiendamm gefordert. In diesem Zusammenhang ging es um die Aspekte Verkehrsaufkommen + Lärm + Luftbelastung, Durchgangsverkehr, Verkehrsprognose, Umwege + CO2 –Emissionen, Verkehrsberuhigung/Verkehrssicherheit, Knoten Leipziger Straße, Feuerwehr, Landwirtschaftlicher Verkehr, Kreisverkehrsplatz, Baustellenverkehr und Fortschrittliche Verkehrskonzepte.
Weitere Themen sind: Gebäudehöhen an der Trakehnenstraße, Dachformen, Kindertagesstätte, Kinderspielplatz, Jugendplatz, Struktur des Gebietes, Klimaschutz, Ausgleichsflächen, Forderungen Fachbereiche/Gutachter, Umweltbericht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Sozialverträglichkeitsprüfung, Wertminderung, Beschlusslage zur Erschließung, Alter der Planung, Planungsaufwand, Beteiligung der Öffentlichkeit/Abwägung der Belange, Bürgerversammlung, Vorhabenträgerin, Flächen zwischen Wohngebiet und A 395.
Ferner gingen in diesem Rahmen sieben Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie sonstiger Stellen ein. Darunter befanden sich drei Stellungnahmen ohne Anregungen zur Planung. Die IHK und die Handwerkskammer verweisen auf folgende Aspekte: Bedarf an Gewerbeflächen in Braunschweig und Sicherung der vorhandenen Gewerbebetriebe an der Senefelderstraße durch ausreichend große Pufferflächen. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Abstände zum neuen Wohngebiet werden für zu gering gehalten. Immissionsschutzrechtlich ist jedoch eine Vergrößerung des Abstandes nicht erforderlich.
In den übrigen zwei Stellungnahmen ging es um Hinweise zum Kampfmittelverdacht und Hinweise auf eine bereits im Verfahren gemäß § 4 (2) BauGB abgegebene Stellungnahme.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss
Eine Notwendigkeit, die Planung zu ändern, hat sich aus den eingegangenen Stellungnahmen nicht ergeben. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden deshalb unverändert beibehalten.
In der Begründung mit Umweltbericht wurden jedoch Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen greifen insbesondere Themen auf, die in den Stellungnahmen zur Planung vorgebracht wurden. Die Begründung wurde zu diesen Aspekten ergänzt bzw. konkretisiert. Wesentliche inhaltliche Änderungen bzw. Änderungen der Gewichtung der Belange und des
Ergebnisses der Abwägung ergeben sich daraus nicht. Die Änderungen sind in der Anlage 5 markiert.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81 als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
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