Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 –

Timmerlah-Geitelde-Stiddien werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens4.000 €

2. Grünanlagenunterhaltung   200 €

3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe1.000 €

4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe   200 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Heideweg

Ecke Birkenring und Ecke Nettlingskamp: Gehwegabsenkungen herstellen

5.800 €

2.

Rüningenstraße

Von Am Walde Richtung Sportplatz: Betonpflaster aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonpflaster wieder verlegen, ca. 105 m2. Überbezirklich (Kreisstraße).

5.000 €

3.

Obere Dorfstraße

Vor Haus 4 a: Bituminöse Befestigung aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau verlegen, ca. 32 m2.

3.100 €

4.

Nettlingskamp

Eickweg 12: einseitige Gehwegabsenkung herstellen, Bituminöse Befestigung aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau verlegen ca. 65 m2.

5.800 €

 

Die im Beschlusstext genannten 4.000 € dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 bis 4 genannten Beträge.

 

Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:

 

Entfernen von Wildtrieben an Straßenbäumen Timmerlahstraße und Kirchstraße.

 

Zu 3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Timmerlah: Kapelleninnenwände anspachteln und streichen.

 

Zu 4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Timmerlah: Reinigung Weg zum Denkmal (vorrangig) und Vorplatz Kapelle soweit das Budget reicht.

 

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019.

 

 

Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Die Verwendungsvorschläge für die Einrichtungsgegenstände werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.
 

 

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