Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10265
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2019 im Stadtbezirk 222 - Timmerlah-Geitelde-Stiddien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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Entscheidung
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28.03.2019
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06.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 –
Timmerlah-Geitelde-Stiddien werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens4.000 €
2. Grünanlagenunterhaltung 200 €
3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe1.000 €
4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 200 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Heideweg | Ecke Birkenring und Ecke Nettlingskamp: Gehwegabsenkungen herstellen | 5.800 € |
2. | Rüningenstraße | Von Am Walde Richtung Sportplatz: Betonpflaster aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonpflaster wieder verlegen, ca. 105 m2. Überbezirklich (Kreisstraße). | 5.000 € |
3. | Obere Dorfstraße | Vor Haus 4 a: Bituminöse Befestigung aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau verlegen, ca. 32 m2. | 3.100 € |
4. | Nettlingskamp | Eickweg 12: einseitige Gehwegabsenkung herstellen, Bituminöse Befestigung aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau verlegen ca. 65 m2. | 5.800 € |
Die im Beschlusstext genannten 4.000 € dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 bis 4 genannten Beträge.
Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:
Entfernen von Wildtrieben an Straßenbäumen Timmerlahstraße und Kirchstraße.
Zu 3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:
Friedhof Timmerlah: Kapelleninnenwände anspachteln und streichen.
Zu 4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:
Friedhof Timmerlah: Reinigung Weg zum Denkmal (vorrangig) und Vorplatz Kapelle soweit das Budget reicht.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019.
Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
Die Verwendungsvorschläge für die Einrichtungsgegenstände werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.
