Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10349-01
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrs- und Parksituation Mascherode, Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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19.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Dieser Abschnitt der Salzdahlumer Straße war wiederholt Gegenstand der Beratungen im Stadtbezirk, zuletzt hatte die Verwaltung sich dazu mit Drucksache 19-08240-01 geäußert. Anders als bei Straßeneinmündungen bestehen für Grundstückszufahrten keine Regelungen zu den Sichtverhältnissen im Straßenraum. Grundstückszufahrten liegen häufig so, dass keine freie Sicht auf den fließenden Verkehr gegeben ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) berücksichtigt dies in § 10, indem sie eindeutig die Belange des fließenden Verkehrs in den Vordergrund stellt. Auszug aus der StVO, § 10: „Wer aus einem Grundstück[…] auf die Straße […] einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“
Zu 1.: Die Verwaltung erhält aus dem gesamten Stadtgebiet gelegentlich Hinweise auf schwierige Sichtverhältnisse an Grundstückszufahrten. Eine besondere Problematik an dem beschriebenen Abschnitt der Salzdahlumer Straße ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu 2.: Auf der Salzdahlumer Straße in der Ortsdurchfahrt Mascherode befindet sich nach Auswertung der Daten der Polizei keine Unfallhäufungsstelle. Ob es dort vereinzelt Bagatellunfälle gab, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu 3.: Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Gestaltung und die Nutzung von Grundstückszufahrten beim Grundstückseigentümer. Wenn ein Grundstückseigentümer sich mit einem konkreten Anliegen im Einzelfall an die Verwaltung wendet, wird geprüft, ob die Stadt den Grundstückseigentümer bei der Lösung unterstützen kann.
