Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10358-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 7. März 2019 (DS 19-10358) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Sachverhalt:

 

Das Braunschweiger Ringgleis erfreut sich bei der Braunschweiger Bevölkerung großer Beliebtheit. Es ist vielerorts bereits zur Adresse geworden. Es kann und soll weit über die Grenzen der Stadt hinaus als Alleinstellungsmerkmal der Stadt Braunschweig erkannt werden. Hierzu ist es bedeutsam, dass der Ringschluss um die gesamte Stadt erfolgt, wenngleich dies streckenweise vorerst nur über die Nutzung vorhandener Alternativstrecken erreicht werden kann. Dieser Meilenstein wird voraussichtlich in diesem Jahr erreicht werden, wodurch derzeit in hohem Umfang finanzielle und personelle Mittel gebunden sind.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ein ganzjährig durchgängiges, komfortables Befahren des Ringgleises kann nur durch eine stärkere Befestigung des Ringgleises in Asphaltbau- oder Pflasterbauweise sichergestellt werden. Unter der Voraussetzung, dass dafür notwendige Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung gemäß dieser Zielsetzung vorgehen. Sollte die Verkehrssicherheit in einzelnen Bereichen nicht mehr gewährleistet sein, sind ggf. bauliche Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig.

 

Ein großer Teil der vor allem in diesem Jahr fertigzustellenden Ringgleisabschnitte wird bereits in Asphaltbauweise hergestellt. Dies bevorzugt dort, wo davon auszugehen ist, dass der Weg dauerhaft in der jetzt trassierten Lage bestehen bleiben wird. Dies trifft z.B. für den Abschnitt Nordcampus über die Abtstraße und Hans-Sommer-Straße bis Ebertallee zu. Auch der Ringgleisweg am Westbahnhof, im Bereich des Heizkraftwerks Mitte und der Abschnitt zwischen Triftweg und Kälberwiese wurde bereits asphaltiert.

 

 

Zu Frage 2:

Nach Herstellung des vorläufigen Ringschlusses in diesem Jahr, wird die Verwaltung ein Maßnahmenprogramm erstellen, welche Abschnitte des Ringgleises insbesondere im Bereich des Westlichen Ringgleises ab 2020 durch Aufbringen einer Asphaltdeckschicht saniert werden sollen.

 

 

 

 

 

Zu Frage 3:

Ringgleisabschnitte, die dauerhaft in der trassierten Lage bestehen bleiben können, sollen zukünftig grundsätzlich in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Vorübergehende  Alternativrouten werden aus wirtschaftlichen Gründen in wassergebundener Wegebauweise ausgeführt.

 

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