Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10187-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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20.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Verwaltung hat sich im Sinne des Ratsbeschlusses zum Ziel gesetzt, zunächst bei allen Neubau- und umfänglichen Sanierungsprojekten die Installation von PV-Anlagen zu prüfen und im Falle einer Wirtschaftlichkeit auch umzusetzen.
Bei Neubauten, die über einen primärenergetisch hochwertigen Wärmeenergieträger versorgt werden und so die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch ohne Nutzung von Solarenergie einhalten, wird im Einzelfall ggf. auf die Installierung einer PV-Anlage verzichtet, wenn beispielsweise aus gestalterischen Gründen ein Gründach vorgesehen werden soll oder eine Verschattung durch benachbarte Gebäude gegeben wäre.
Ähnlich verhält es sich mit zu sanierenden Dächern. Auch hier wird generell geprüft, inwieweit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll eine Solarenergieranlage installiert werden kann und die Statik dies ermöglicht. Ist die Dachfläche nicht geeignet, so ist die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage bei notwendiger Verstärkung der Statik im Einzelfall zu prüfen. Sukzessive wird die Verwaltung den Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Dächern weiter vorantreiben und die beschriebene Handlungsweise fortsetzen.
Die Verwaltung behält sich bei allen Vorhaben vor, die Photovoltaikanlage in Eigenregie zu bauen oder zu betreiben. Erfolgt dies nicht wird die Verwaltung zukünftig die entsprechenden Dachflächen auf geeignete Weise, zum Besipiel durch das Anbieten der Dachflächen an regionale Solarteure, vermarkten.
Darüber hinaus wird die Stadt nach nunmehr erfolgtem Abschluss der Organisations-untersuchung im FB Gebäudemanagement und nach Besetzung aller Stellen ein zentrales Kataster bereits überprüfter Bestandsflächen aufbauen und dies über die Homepage der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Zu 2.:
Seit 2016 hat sich der Zubau von PV auf städtischen Dächern wie folgt entwickelt:
WE | Liegenschaft | Adresse | kWpeak | Stand |
01156 | Kita Heideblick | Heideblick 14 | 15,0 | Betrieb seit 2017 |
01199 | Kita Lamme-Ost II | Lammer Busch 131 | 3,4 | Betrieb seit 2018 |
00327 | Kita Schwedenheim | Hugo-Luther-Str. 60 | 4,0 | Inbetriebnahme 2019 |
00344 | BBS V | Kastanienallee 71 | 10,2 | Inbetriebnahme 2019 |
00483 | Kita St. Zachäus (Kita Waggum) | Opferkamp 3 | 8,4 | Inbetriebnahme 2019 |
00578 | Sporthalle Lehndorf | St.-Ingbert-Str. 89 | 19,4 | Inbetriebnahme 2019 |
01049 | GS und Kita Lamme | Lammer Heide 9 - 11 | 8,9 | Inbetriebnahme 2019 |
00130 | GS Waggum | Claudiusstr. 1 | offen | vorauss. Aus-schreibung in 2019 |
00332 | GS Ilmenaustraße (Mensa) | Ilmenaustr. 29 | offen | vorauss. Aus-schreibung in 2019 |
00553 | Kita Schölkestraße | Schölkestr. 1 D | offen | vorauss. Aus-schreibung in 2019 |
01049 | GS und Kita Lamme (Mensa) | Lammer Heide 9 - 11 | offen | vorauss. Aus-schreibung in 2019 |
01207 | Feuerwehrleitzentrale | Feuerwehrstr. 12 | 22,0 | vorauss. Aus-schreibung in 2019 |
Zu 3.:
Städtische PV-Anlagen werden dann errichtet, wenn eine Wirtschaftlichkeit, also eine Amortisation innerhalb eines voraussichtlichen Lebenszyklus von mindestens 20 Jahren, gegeben ist.
Aufgrund der Prämisse hier ein Maximum zu erreichen, werden die Anlagen zudem so di-mensioniert, dass primär die Stromgrundlast im Gebäude abgedeckt wird und so die derzeiti-gen Strombezugskosten in Höhe von etwa 22 Ct/kWh vermieden werden. Auf eine Einspei-sung des Solarstromes, die aktuell mit etwa 11 Ct/kWh etwa halb so hoch liegt, wird weitest-gehend verzichtet.
Je nachdem wie hoch das jeweilige Verhältnis des selbst genutzten Stromes im Vergleich zu eingespeistem Strom ist, liegen die Amortisationen städtischer Anlagen derzeit bei etwa
12 - 14 Jahren. Die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt, hat sich als die bis dato wirtschaftlichste Variante herausgestellt.
