Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09942-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturelles Defizit vor 2015?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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21.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage 19-09942 der CDU-Fraktion vom 19. Januar 2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH (SBBG) hält bekanntermaßen überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht profitabel betrieben werden können, und erwirtschaftet daher ein jährliches Defizit. In seiner Rede am 18.12.2018 ist der Oberbürgermeister auf dieses jährliche Defizit der SBBG eingegangen. Er hat angemerkt, dass die strukturellen Verluste der städtischen Beteiligungen seit dem Jahr 2014 einen Teil zum Konsolidierungsbedarf des städtischen Haushalts beitragen. In den Jahren zuvor hatte das SBBG-Defizit den Kernhaushalt nicht belastet, da die Verluste noch durch Vermögensverzehr bei der SBBG abgefangen werden konnten, nämlich durch den Abbau von Gewinnvorträgen, die aus früheren Veräußerungserlösen stammten.
Seit dem Jahr 2014 müssen die Verluste, die sich etwa aus dem Betrieb der Verkehrs GmbH oder der Stadtbad GmbH ergeben, direkt durch den Kernaushalt der Stadt ausgeglichen wer-den. Obwohl es SBBG-Verluste auch in den Jahren zuvor gab (siehe unten zu Frage 2), belasten sie den Kernhaushalt der Stadt erst, seitdem die SBBG keine Gewinnrücklage mehr hat.
Soweit heute für den städtischen Haushalt ein Konsolidierungsbedarf besteht, liegt dieser natürlich nur zu einem Teil in den Verlusten der städtischen Gesellschaften begründet. Der Konsolidierungsbedarf wurde in der Vergangenheit auch nur zum Teil durch den Verzehr der Gewinnvorträge bei der SBBG verdeckt. Das Thema ist nicht neu, die Zahlen sind seit vielen Jahren bekannt und wurden vielfach diskutiert.
Insgesamt ist die politische Diskussion zum Stichwort „strukturelles Defizit“ des Haushalts nicht neu. Auch in der Vergangenheit – etwa im Jahr 2005 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2006 – wurde diskutiert, inwieweit beispielsweise Privatisierungserlöse die Haushaltsstruktur verbessern. Es wurde ein Bezug zwischen dem Ergebnis des Kernhaushalts und dem Beteiligungsergebnis der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH (seinerzeit Stadtwerke GmbH) hergestellt und politisch bewertet.
Die aktuelle politische Diskussion zu einem strukturellen Defizit des städtischen Haushalts wurde im Frühjahr 2016 anlässlich des damaliges Antrages der Fraktion der Piratenpartei zur Gewerbesteuerglättung begonnen. In diesem Zusammenhang entwickelte die Verwaltung eine Berechnungsmethode zur Ermittlung eines strukturellen Defizits im städtischen Haushalt, die in der Stellungnahme (DS 16-02019-01) vom 6. Juni 2016 dargestellt wurde. Die seitdem in den jeweiligen Haushaltsentwürfen sowie in den verabschiedeten Haushaltsplänen ausgewiesenen Darstellungen des strukturellen Defizits basieren auf dieser Berechnungsgrundlage und beziehen sich als Momentaufnahme nur auf das jeweils nächste geplante Haushaltsjahr.
Bezugsgröße des strukturellen Defizits in der Doppik ist der Ergebnishaushalt der Stadt. Insofern können die Höhe des strukturellen Defizits und der Stand der Überschussrücklage aufeinander bezogen werden. Veräußerungserlöse oder sonstige zahlungswirksame Vorgänge, ob nun im städtischen Haushalt oder dem einer städtischen Gesellschaft wie der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft (SBBG), finden dagegen auf Ebene des Finanzhaushalts statt, so dass nur insoweit eine Beziehung zum strukturellen Defizit oder zur Überschussrücklage besteht, wie sich ggf. außerordentliche Erträge oder Aufwendungen aus Buchgewinnen oder -verlusten ergeben. Hier besteht ein entscheidender Unterschied zu zuvor genannten politischen Diskussionen im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2006, die noch zu Zeiten der Kameralistik im Kernhaushalt geführt wurden.
Berücksichtigt werden sollte auch, dass bei der aktuellen Bestimmung des strukturellen Defizites eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden und der jährliche Zuschussbedarf der SBBG zu Lasten des städtischen Haushalts dabei nur einer dieser Faktoren ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass erstmals zum Planjahr 2016 ein strukturelles Haushaltsdefizit im städtischen Haushalt berechnet wurde.
Eine Berechnung für längst zurückliegende Jahre existiert nicht und wäre sehr aufwändig, da jeweils der seinerzeitige Planungshorizont zum jeweiligen Zeitpunkt nachvollzogen werden müsste, einschließlich der Ermittlung und Bewertung jahresspezifischer Sonderfaktoren. Eine Aussage über strukturelle Defizite der Vergangenheit (im Sinne der Berechnungsmethode von 2016) ist also nicht verfügbar.
Die Ausführungen verdeutlichen, dass bei der früheren und heutigen Diskussion eines strukturellen Defizits das Beteiligungsergebnis der SBBG ein wichtiger Teilaspekt ist. Es bestehen jedoch gravierende Unterschiede zwischen der Diskussion und den Zahlengrundlagen der Jahre 2006 und 2016 ff.: Insbesondere der Wechsel von der Kameralistik zur Doppik im Kernhaushalt sowie unterschiedliche Begriffsverständnisse zum „strukturellen Defizit“ erschweren die Diskussion. Ein unmittelbarer Vergleich (nur) der in der Anfrage thematisierten Zahlen ist aus Sicht der Verwaltung daher wenig aussagekräftig.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Rein rechnerisch betrachtet ist die in der Anfrage dargestellte Berechnung korrekt, sollte aber auf Grundlage der obigen Ausführungen bewertet werden.
Zu Frage 2:
Die Jahresergebnisse der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) stellen sich in den Jahren 2008 bis 2014 wie folgt dar:
Jahr | Jahresergebnis |
2008 | - 17.618.933,85 € |
2009 | - 13.501.030,84 € |
2010 | - 5.478.293,05 € |
2011 | - 6.714.754,03 € |
2012 | - 7.651.823,48 € |
2013 | - 21.838.210,08 € |
2014 | - 27.580.612,58 € |
Summe | - 100.383.657,91 € |
In den Jahren 2008 bis 2014 erwirtschaftete die SBBG insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 100.383.657,91 €. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von 79.191.937,53 € aus den Gewinnvorträgen gedeckt, während im Jahr 2014 bereits durch Aufbrauchen des Gewinnvortrages aus den Veräußerungserlösen von 74,9 % der Anteile an der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG ein anteiliger Verlustausgleich in Höhe von 21.191.720,38 € durch die Stadt Braunschweig gezahlt wurde. Erst seit dem Jahr 2015 müssen die Verluste der SBBG komplett direkt durch den Kernhaushalt der Stadt gedeckt werden.
Im Übrigen wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
