Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09393-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 14. November 2018 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h in der Gliesmaroder Straße (ab Ring in Richtung Osten) eingeführt werden kann.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist eine Voraussetzung, dass die Straßen keine Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben. Für das Braunschweiger Stadtbahnnetz stellt die Gliesmaroder Straße jedoch eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und dem östlichen Ringgebiet, Gliesmarode und Volkmarode dar.

 

Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung sind potentiell negative wirtschaftliche Konsequenzen für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und eine Fahrtzeitverlängerung für alle Reisenden mit Ziel oder Start östlich der Gliesmaroder Straße verbunden. In der Folge führt dies zu einem Attraktivitätsverlust des ÖPNV, der den Zielen der Stadt Braunschweig widerspricht. Darüber hinaus wäre eine Rechts-vor-links-Regelung, die einer Tempo-30-Zone in der Praxis die notwendige Nachhaltigkeit verschafft, in diesem Fall nicht umsetzbar. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) stehen die in der Gliesmaroder Straße vorhandenen Gleistrassen der Einrichtung einer Rechts-vor-links-Regelung entgegen.

 

Die Gleisanlage der Stadtbahn in der Gliesmaroder Straße wurde mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund eines weitgehend unbehinderten Stadtbahnbetriebes. Mit Tempo 30 km/h ist nicht auszuschließen, dass seitens des Zuwendungsgebers Ansprüche gegen die BSVG entstehen.

 

Von der Einrichtung von Tempo-30 wird daher abgesehen.

 

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