Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10414-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauung auf Freiflächen möglich?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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28.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.03.2019 (19-10414) wird wie folgt Stellung genommen:
Aufgrund der unkonkreten Angaben in der Anfrage ‑ im südwestlichen Bereich der Timmerlahstraße, im südöstlichen Bereich der Rüningenstraße sowie im südöstlichen Bereich der Geiteldestraße ‑ kann nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich bei den Bereichen um Innenbereich gemäß § 34 BauGB oder um Außenbereich gemäß § 35 BauGB handelt; aufgrund Ihrer Angabe ‑ landwirtschaftliche Flächen ‑ ist davon auszugehen, dass es sich um Außenbereichsflächen handelt.
In dem Fall wäre zwingend ein Bebauungsplan zur Realisierung der Bebauung erforderlich.
I. A.
