Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10425
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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02.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 werden die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schülerinnen und Schüler für die Dauer der halben Wahlperiode der Vertretungskörperschaft berufen. Die Hälfte der Wahlperiode des Rates endet mit Ablauf des 30. April 2019.
Sobald eine der in § 110 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) genannten Gruppen nicht mehr vertreten ist, ist für diese Gruppe erneut ein Berufungsverfahren durchzuführen, wenn die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft nicht innerhalb der nächsten sechs Monate endet. Die Wahlperiode endet am 31. Oktober 2021. Ein Berufungsverfahren ist daher einzuleiten.
Vom Stadtschülerrat wurden am 15. März 2019 die im Beschlusstext genannten Vertreterinnen bzw. Vertreter vorgeschlagen. Auf die Benennung von jeweils bis zu zwei stellvertretenden Mitglieder für die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen hat der Stadtschülerrat verzichtet. Nach § 110 Abs. 4 NSchG sind die Vorschläge bindend.
