Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09741-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2018:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Durchfahrt durch die Münzstraße für Taxen unter Beibehaltung der derzeitigen Absperrung mit Öffnungsmöglichkeiten durch Impulsgeber/
Transponder zu überprüfen und entsprechende Kosten für die Taxenunternehmen zu ermitteln.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat den Beschluss des Verwaltungsausschusses geprüft und berichtet hierzu wie folgt:

 

Position der Schranke:

 

Die dauerhafte Einrichtung einer Schranke, welche die Durchfahrt von der Friedrich-Wilhelm-Straße kommend in die Münzstraße nur für bestimmte Fahrzeuge ermöglicht, ist grundsätzlich möglich. Die Beibehaltung der während des Weihnachtsmarkts genutzten Position der Schranke kommt für einen dauerhaften Einsatz jedoch nicht in Betracht, da hierdurch die Tramlinien beeinträchtigt werden und dies über ein gesamtes Jahr gesehen mit zu großen Einschränkungen der Qualität und Pünktlichkeit des ÖPNV verbunden wäre. Die Schranke müsste daher in Richtung Münzstraße verschoben werden.

 

Anforderungen des Busbetriebs:

 

Durch räumliche Verschiebung der Schranke könnten zwar Behinderungen der Tramlinien 3 und 5 verhindert werden, jedoch müssten auch in diesem Fall Einschränkungen für die derzeit 9 Buslinien mit ca. 25 Bussen, die diesen Bereich pro Stunde passieren, weitestgehend vermieden und möglichst allen Bussen eine Durchfahrt ohne unnötige Halte ermöglicht werden.

 

Über einen im Straßenraum zu installierenden Funkempfänger könnten entsprechend ausgestattete Linienbusse sich bei der Zufahrt auf die Schranke automatisch „anmelden“ und so die rechtzeitige Öffnung auslösen. Durch diese Vorlaufzeit, die Dauer der Vorbeifahrt, vorsorgliche Sicherheitszeiten und die Dauer des Schließens wäre die Schranke bei ca. 25 Bus-Vorbeifahrten pro Stunde zu einem großen Teil der Zeit geöffnet.

 

Für andere berechtigte Fahrzeuge (Taxen sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeuge) kann eine vorzeitige automatische Anmeldung nicht realisiert werden, da für diese Fahrzeuge die Fahrtrichtung nicht bereits im Vorfeld feststeht. Diese Fahrzeuge müssten mit Transpondern ausgestattet werden, die von den Fahrern jeweils manuell ausgelöst werden.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten für Beschaffung, Einbau und Inbetriebnahme einer entsprechenden Schrankenanlage schätzt die Verwaltung auf ca. 40.000 €.

 

Die Kosten für den Betrieb werden neben den Kosten für Strom, Wartung und Reparaturen auch aus Kosten für einen durchgehenden Entstörungsdienst und für die Verwaltung der Transponder (Ausgabe, Bearbeitung von Verlust oder Missbrauch, …) bestehen. Für diese Kosten liegen keine Erfahrungen vor. Der Einsatz ähnlicher Schrankenanlagen, die im Rahmen von Baumaßnahmen eingesetzt werden, verursacht für eine Einsatzdauer von 1 - 2 Monaten Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Für eine dauerhafte Lösung rechnet die Verwaltung mit deutlich geringeren Betriebskosten.

 

Haushaltsmittel für Errichtung und Betrieb einer Schrankenanlage stehen nicht zur Verfügung.

 

Umlegung der Kosten auf Taxenunternehmen:

 

Da es rechtlich nicht möglich ist, die Taxenunternehmen zur kostenpflichtigen Beschaffung von Transpondern für die aktuell 152 Taxen in Braunschweig und zur anteiligen Übernahme der Baukosten zu verpflichten, würde bei der Umlegung der Kosten auf die Taxenunternehmen eine Situation geschaffen, in der bestimmte Taxenunternehmen sich zur Nutzung der Transponder und damit zur Zahlung entscheiden, andere Taxenunternehmen jedoch möglicherweise nicht. Im Ergebnis würden Fahrgäste in die Situation versetzt, sich vor Fahrtantritt erkundigen zu müssen, ob das jeweilige Taxi die gewünschte Strecke aufgrund eines vorhandenen Transponders günstiger anbieten kann als andere Taxen oder nicht. Eine solche Situation ist den Fahrgästen nicht vermittel- und nicht zumutbar und widerspricht dem Grundsatz einer einheitlichen und nachvollziehbaren Tarifgestaltung für die Personenbeförderung mit Taxen.

 

Eine freiwillige Übernahme der Bau- und/oder Betriebskosten einer Absperrung auf die Taxenunternehmen kommt daher aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht in Betracht.

 

Erfahrungen und stadtgestalterische Aspekte:

 

Bei Schranken im öffentlichen Straßenraum besteht ein hohes Vandalismusrisiko. Im Bereich Waisenhausdamm hatte es bereits in der Vergangenheit schon einmal eine Schrankenanlage gegeben, die wiederholt zerstört worden war.

 

Weiterhin ist die dauerhafte Einrichtung einer Schranke mit einer deutlich sichtbaren Beeinträchtigung des Stadtbilds verbunden.

 

Freigabe für Taxen ohne Einrichtung einer Schranke:

 

Die Möglichkeit, die Durchfahrt zur Münzstraße für Taxen auch ohne die Einrichtung einer Schrankenanlage freizugeben, besteht unverändert. Zu den Vor-  und Nachteilen einer solchen Freigabe verweist die Verwaltung auf die Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 04.12.2018, in der auch die Polizei ihre ablehnende Position dargelegt hat.


 

Fazit:

 

Da finanzieller, technischer und organisatorischer Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zu einem möglichen, aber nicht bezifferbaren Nutzen stehen, ein hohes Vandalismusrisiko besteht und das Stadtbild beeinträchtigt wird, kommt die Einrichtung einer dauerhaften Schranke an der beschriebenen Stelle aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung für oder gegen eine Freigabe für Taxen unabhängig von den Überlegungen zu technischen Lösungen einer Absperrung zu treffen.
 

 

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