Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10626

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über das Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ der Stadt Braunschweig wurde die Idee formuliert, es möge eine Baumschutzverordnung - wenn nicht jetzt, wann dann? Perspektiven für Braunschweig 2033 - als Einstieg in eine langfristige, ökologische, auf zukünftige Generationen und mehr Lebensqualität ausgerichtete Planung der Stadt dienen und mehr Lebensqualität und attraktives Wohnen den Bürgern bewusst machen. Der Vorschlag hat die geforderte Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die vielfältigen, positiven Funktionen und Wohlfahrtswirkungen von – möglichst naturnahen – Grünflächen sind der Verwaltung bewusst. Daher wird dieser Aspekt bei allen städtischen Planungen bzw. sonstigen Vorhaben, auf die eine Möglichkeit der Einflussnahme besteht, mit großem Ernst berücksichtigt.

 

Zu dem konkreten Ziel der Eingabe, dem Erlass einer Baumschutzverordnung, ist zudem Folgendes mitzuteilen:

 

Eine derartige Rechtsvorschrift zum Schutz der Bäume bedürfte eines Ratsbeschlusses. Die zuständigen politischen Gremien (Grünflächenausschuss, VA und Rat) der Stadt Braunschweig haben sich bereits im Jahr 2018 intensiv mit der Thematik Baumschutzsatzung auseinandergesetzt und diese abgelehnt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm zur Pflege und Erhalt des Gehölzbestandes auszuarbeiten (Drucksache 18-07040).

 

Durch diese Beratung und Unterstützung soll eine stärkere Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung bezüglich der Wichtigkeit von Stadtbäumen sowie ein Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt und Durchgrünung sowie zum Erhalt des klimatischen und ökologischen Gleichgewichts in der Stadt geleistet werden.

 

Für den Schutz besonders schöner Einzelbäume gibt es rechtlich darüber hinaus die Möglichkeit von Erhaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen sowie den Schutz als Naturdenkmal.

 

Die untere Naturschutzbehörde ist derzeit mit den Arbeiten für eine Naturdenkmal-Sammelverordnung befasst, mit der – nach bisheriger Planung - mehr als 40 besonders markante Einzelbäume unter den Schutz des Naturschutzrechtes gestellt werden sollen.

Das entsprechende Beteiligungsverfahren (Eigentümer, Träger öffentlicher Belange, Politik) startet im zweiten Halbjahr.

 

Ergebnis

 

Die durchgeführte Prüfung dieser Bürgeridee hat ergeben, dass es bereits eine aktuelle politische Beschlusslage gibt.

 

Aufgrund einer eindeutigen Beschlusslage ist die Bürgeridee abzulehnen.
 

 

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