Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Das dem AfKW am 30.11.2018 vorgestellte inhaltliche Konzept „Die Städtische Musikschule Braunschweig auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“ wird beschlossen, mit dem Ziel, insbesondere den Bereichen Ensemblearbeit, elementare Musikpädagogik, frühkindliche Erziehung und Einsatz fortschrittlicher Medien im Rahmen der Digitalisierung Rechnung zu tragen und die Zukunftsfähigkeit dieses kommunalen Vermittlungsangebotes zu sichern.

 

  1. Grundlage hierfür ist der im Konzept niedergelegte und aus den inhaltlichen Erfordernissen abgeleitete Raumbedarf. Die Verwaltung soll dabei insbesondere Planungen für einen möglichen Konzert- und Musiksaal vorlegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Konzepts die finanziellen und räumlichen Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge, möglichst innerstädtisch, zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung

Die Verwaltung hat, beginnend mit der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 20.10.2017, einen Prozess angestoßen, der sowohl die inhaltliche Positionierung der Städtischen Musikschule im Vergleich zu anderen Musikschulen in Deutschland analysiert als auch die bauliche Situation an allen drei Standorten im Stadtgebiet untersucht hat. Das Ergebnis dieser Untersuchung hat zusammenfasend erkennen lassen, dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die städtische Musikschule zukunftsfähig zu machen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind im Konzept „Die Städtische Musikschule Braunschweig“ auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“, das den Mitgliedern des AfKW am 29. Oktober 2018 zuging, niedergelegt.

 

Auftrag

In seiner Sitzung am 30.11.2018 hat der AfKW sein grundsätzliches Einverständnis zu dem Konzeptpapier und den Planungen der Verwaltung zum Ausdruck gebracht und die Verwaltung gebeten, für die Gremienschiene, beginnend mit dem 1. März 2019, eine Vorlage vorzulegen, um die inhaltliche Neukonzeption und den daraus resultierenden Raumbedarf beschließen zu lassen und die Verwaltung weiterhin zu mandatieren, auf dieser Basis die Planungen zu konkretisieren und entsprechende Realisierungsvorschläge zu entwickeln; Änderungen am Raumprogramm sind nicht auszuschließen.

 

Dieser Aufforderung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft entsprechend, wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, eine zukunftweisende Neuaufstellung der Städtischen Musikschule sowohl in inhaltlicher als auch baulicher Hinsicht im Sinne eines „Ein-Standortkonzepts“ zu planen. Diese Planungen sollen die aufgezeigten baulichen Bedarfe abbilden und dabei insbesondere auch das Defizit einer fehlenden eigenen Proben- und Auftrittsstätte beheben. Als ein erster Schritt wurden in den Haushalt 2019 für dieses „Wesentliche Produkt“ des Dezernats IV Planungsmittel i. H. v. 75.000 € eingestellt, die bereits für die ersten vorbereitenden Planungen herangezogen wurden und werden.

 

Die letzte Entscheidung über die Zukunft der Städtischen Musikschule wird indes erst im Lichte der Ergebnisse um die Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung durch den Rat der Stadt zu treffen sein.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise