Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-10476
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum TOP Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig - Start der Konzeptionsumsetzung für ein "Zentrum der Musik"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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24.05.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlusstext:
- Das dem AfKW am 30.11.2018 vorgestellte inhaltliche Konzept „Die Städtische Musikschule Braunschweig auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“ wird beschlossen, mit dem Ziel, insbesondere den Bereichen Ensemblearbeit, elementare Musikpädagogik, frühkindliche Erziehung und Einsatz fortschrittlicher Medien im Rahmen der Digitalisierung Rechnung zu tragen und die Zukunftsfähigkeit dieses kommunalen Vermittlungsangebotes zu sichern.
- Grundlage hierfür ist der im Konzept niedergelegte und aus den inhaltlichen Erfordernissen abgeleitete Raumbedarf. Die Verwaltung soll dabei insbesondere Planungen für einen Probensaal vorlegen, der ggf. zu einem Konzert- und Musiksaal ausgebaut werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Konzepts die finanziellen und räumlichen Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge, möglichst innerstädtisch, zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dieser Änderungsantrag greift die Diskussion aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 1. März 2019 auf.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion (19-10267) zur Verwaltungsvorlage „Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig – Start der Konzeptionsumsetzung für ein ‚Zentrum der Musik‘“ (19-10104) schießt weit über das Ziel hinaus. Eine Festlegung, „das Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule ... im anstehenden Prozess für die Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung als prioritär und gesetzt anzusehen“, kann zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich getroffen werden, weil weder Pläne noch ein Standort noch die Kosten vorliegen. Es ist aus unserer Sicht nicht opportun und auch nicht seriös, die Verwaltung (mit Pkt. 2) mit Planungen zu beauftragen und gleichzeitig, ohne die ausgearbeiteten Planungen zu kennen, schon deren Umsetzung „als gesetzt“ zu beschließen (Pkt. 4 des CDU-Antrags) – ganz abgesehen davon, dass der Rat, wenn ihm die finanziellen und räumlichen Planungen und Realisierungsvorschläge vorgelegt werden (Pkt. 3), an einen solchen VA-Beschluss nicht gebunden wäre.
Gez. Christoph Bratmann
