Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10461-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrale Abschiebebehörde in Niedersachsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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02.04.2019
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Sachverhalt
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 21. März 2019 (19-10461) wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1.:
Grundlage für Abschiebungen bilden die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes sowie der Rückführungserlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 24. August 2016. Die Stadt ist an diese Vorgaben gebunden. Für ein eigenes Konzept ist kein Raum.
Nach der geltenden Erlasslage sind insbesondere vor Beendigung des Aufenthaltes im Einzelfall alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einschließlich der Einleitung eines Härtefallverfahrens zu prüfen. Soweit danach ein weiterer Aufenthalt nicht möglich ist, ist vor Einleitung der Rückführung auf eine freiwillige Ausreise der Ausländerin oder des Ausländers hinzuwirken. Werden von vollziehbar Ausreisepflichtigen die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise und die dazu unterbreiteten Unterstützungsangebote nicht genutzt oder wird die Erfüllung der Ausreisepflicht verweigert, ist die Ausländerbehörde verpflichtet, die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen und die Abschiebung einzuleiten.
Alle Maßnahmen sind so zu organisieren, dass für die Betroffenen die mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht verbundenen Belastungen so gering wie möglich gehalten werden.
zu 2.:
In der Ausländerbehörde der Stadt Braunschweig gibt es keinen Bereich, der ausschließlich für Abschiebungen zuständig ist. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die sich generell um die Einleitung von Abschiebungen kümmern, nehmen darüber hinaus auch andere Aufgaben wahr.
Sollte es im Zusammenhang mit der Zentralisierung des Rückführungsvollzuges auf Landesebene dazu kommen, dass eine zentrale Ausländerbehörde eingerichtet wird, bleibt zunächst die Definition bzw. die Abgrenzung der Zuständigkeiten abzuwarten. Die ggf. dann freiwerdenden Kapazitäten würden verstärkt für die verbleibenden Aufgaben genutzt werden.
zu 3.:
Die Stadt Braunschweig ist in keiner Arbeitsgruppe des Landes vertreten, die sich mit dem Konzept der weiteren Zentralisierung des Rückführungsvollzuges befasst.
Allerdings arbeitet eine Vertreterin der Stadt Braunschweig im Arbeitskreis „Ausländerrecht“ des Niedersächsischen Städtetages mit, der vor kurzem erstmalig zusammengetreten ist.
