Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-09996-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Beschlussvorschlag unverändert:

„Die Verbindungsstraße Rüningen zwischen Anschlussstelle Rüningen Süd (A 39) und Rüningenstraße (K 64) und Kreisverkehrsplatz (K 64) wird nicht realisiert.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlüsse der Stadtbezirksräte:

Der Stadtbezirksrat 224 – Rüningen ist dem Beschlussvorschlag (1/5/1) der Verwaltung nicht gefolgt.

Protokollauszug (vorläufig):

Herr Dr. Zohner vertritt die Auffassung, dass es aus Rüninger Sicht besser und sinnvoller wäre, wenn die Verbindungsstraße realisiert werden würde, da dann die Verkehre aus Richtung Geitelde direkt zur Anschlussstelle Rüningen-Süd geführt würden. Der Bau der Verbindungsstraße würde nach seiner Auffassung spürbar zur verkehrlichen Entlastung Rüningens beitragen.

Der Stadtbezirksrat 223 – Broitzem ist dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich gefolgt (5/3/0).

Der Stadtbezirksrat 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien ist dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt (7/0/0).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung schätzt die Entlastungswirkung der Verbindungsstraße für die Ortslage Rüningen ohne ein Gewerbegebiet Rüningen-West als äußerst gering ein. Gemäß Verkehrsmengenkarte weist die Rüningenstraße als Verbindung zwischen Geitelde und Rüningen eine Verkehrsbelastung von lediglich 2.200 Kfz/24 h auf. Von dieser Verkehrsmenge dürfte ein wesentlicher Teil Quelle oder Ziel in Rüningen selbst haben. Fahrten von und zur Autobahn stellen daher nur einen sehr geringen Anteil an der Verkehrsmenge auf der Rüningenstraße dar. Der Anteil der Verkehre von und nach Geitelde, der die Autobahn in und aus Richtung Süden nutzt, belastet die Ortslage Rüningen kaum, da dieser die Relation Rüningenstraße-Thiedestraße-Anschlussstelle Rüningen-Süd nutzt. Im Bereich dieser Relation befinden sich hauptsächlich gewerbliche Nutzungen.

 

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