Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10132-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Das nachfolgend dargestellte Linien- und Fahrplankonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wird beschlossen und im Rahmen ihres Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) zum 3. Oktober 2019 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Verwaltung und Braunschweiger Verkehrs-GmbH haben im März 2019 alle 19 Stadtbezirksräte aufgesucht und in die Vorlage 19-10132 eingeführt. Alle Stadtbezirksräte haben der Vorlage zugestimmt. Es liegen neun Anträge auf Maßnahmeprüfungen vor und wurden zahlreiche Hinweise und Anregungen zum Linien- und Fahrplankonzept mitgegeben. Eine Übersicht aller Anträge, Hinweise und Anregungen sowie Antworten sind in der Anlage aufgeführt.

 

Verwaltung und Verkehrs-GmbH haben in den Vorbereitungen zum Linien- und Fahrplankonzept zahlreiche Maßnahmen identifiziert und priorisiert. Dabei stehen nachfolgende Ziele im Vordergrund:

  • Einführung des Stadttaktes
  • Gut merkbare Abfahrtszeiten
  • Ausweitung des Angebotes auf stark nachgefragten Abschnitten und zu stark frequentierten Zeiten
  • Ergänzung zusätzlicher Angebote (Fahrten) in dicht besiedelten Gebieten in den Tagesrandzeiten und am Sonntag zur Steigerung der Attraktivität
  • Gleichwertige Angebote in den Stadtteilen

 

Jedoch können nicht alle wünschenswerten Veränderungen mit einem Mal realisiert werden, um die Ausweitung des Wirtschaftsplans der Verkehrs-GmbH verantwortungsvoll vertreten zu können. Die Überprüfung und Entwicklung des ÖPNV-Angebotes bleibt eine Aufgabe für die kommenden Jahre.

 

Das im Wirtschaftsplan 2019 und in der mittelfristigen Planung hinterlegte Budget in Höhe von 1,04 Mio. Euro ist mit den von Verwaltung und Verkehrs-GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeschöpft. Zusätzliche Maßnahmen können kostenneutral nicht umgesetzt werden.

 

Vor einer Beschlussfassung über die Umsetzung weiterer Angebote wird eine Auswertung der Wirkung der durch Verwaltung und Verkehrs-GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen empfohlen. Ebenso sollte ein ausreichender Vorlauf für die Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie eine Berücksichtigung in den Wirtschaftsplänen der Verkehrs-GmbH der Jahre 2020 ff bedacht werden.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise