Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10534
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2018 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) Bezug genommen (siehe Drucksache 19-10533).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftervertrages der HBG der Beratung im Aufsichtsrat.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der HBG hat in seiner Sitzung am 20. März 2019 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 empfohlen.
