Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-10583

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zahlreiche Beschwerden von und Diskussionen mit Bürger*innen verdeutlichen, dass etliche neuere Radverkehrsführungen als unsicher und nicht besonders radverkehrsfreundlich wahrgenommen werden. Als Grund wird dabei immer wieder das zu enge Überholen durch den motorisierten Verkehr angeführt. Beispiele für solche Radverkehrsführungen finden sich am Mittelweg, am Messeweg und insbesondere auch an der Museumstraße.

Ein aktuelles "Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen", dass im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer erstellt wurde, bestätigt jetzt die u.a. von Radverkehrsverbänden vertretene Rechtsauffassung, nach der beim Überholen von Radfahrer*innen mindestens ein Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten ist. Dies gilt, so das besagte Rechtsgutachten weiter, ausdrücklich auch bei markierten Radverkehrsführungen, also auch bei Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Wörtlich heißt es hierzu:

"Im Einklang mit der bislang einschlägig ergangenen Rechtsprechung sowie dem Grundprinzip der Verkehrssicherheit als oberster Auslegungsmaxime sämtlicher Verhaltensvorschriften der StVO bedarf es bei Überholvorgängen sowie Vorgängen des Vorbeifahrens an Radfahrern unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung eines Mindestseitenabstandes von 1,5 Metern. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ein so genanntes „faktisches Überholverbot“."

Aus anderen Städten sind Beispiele für öffentlichkeitswirksame Maßnahme bekannt, mit denen auf den Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen aufmerksam gemacht wird und die Autofahrer für die Einhaltung des Mindestabstandes sensibilisiert werden sollen. Das geschieht z.B. durch das Aufbringen entsprechender Piktogramme auf Bussen und städtischen Fahrzeugen. In Braunschweig will Medienberichten zufolge der ADFC am internationalen Tag des Fahrrades (03.06.2019) mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion auf das Problem des zu engen Überholens aufmerksam machen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt die Verwaltung aufgrund der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen die Radverkehrsführungen an den oben genannten Stellen insbesondere im Hinblick auf die subjektive und objektive Verkehrssicherheit?

2. Welche Konsequenzen wird die Verwaltung bei zukünftigen Verkehrsplanungen ziehen, insbesondere vor dem Hintergrund eines "faktischen Überholverbotes" für den motorisierten Verkehrs bei entsprechend engen Fahrbahnquerschnitten?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, durch Öffentlichkeitsarbeit auf das Einhalten des Mindestabstandes beim Überholen von Radfahrer*innen aufmerksam zu machen?
 

 

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