Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10593
Grunddaten
- Betreff:
-
Sporthalle Güldenstraße Sanierung Trinkwassernetz Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 08.04.2019 auf insge-samt 385.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagements und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Das vorhandene Trinkwassernetz ist stark veraltetet und abgängig. Weiterhin entspricht es nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Daher muss das Leitungsnetz einschließlich der zugehörigen Wärmedämmung und des Brandschutzes zwingend erneuert werden. Das Trinkwassernetz versorgt alle Gebäudeteile der Sporthalle und ist sehr weitläufig. Da die Leitungsführung des Trinkwassernetzes nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und den Nutzungsanforderungen entspricht, muss es bei der Erneuerung neu aufgeteilt werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm bleibt unverändert. Mindestens eine der Duschräumlichkeiten wird um eine behindertengerechte Ausstattung ergänzt.
4. Erläuterungen zur Planung
Sanitärtechnik
Die Maßnahme sieht den Rückbau und die komplette Erneuerung des Trinkwassernetzes mit allen Komponenten der Trinkwasserverteilung in der gesamten Sporthalle vor. Außerdem werden alle Sanitärobjekte erneuert und mehrere Hygienespülstationen eingebaut.
Die zentrale Warmwasserbereitung im Keller der Nachbar-Sporthalle bleibt unverändert.
Alle Trinkwasserleitungen werden nach den Anforderungen der aktuellen EnEV gedämmt und nach den Anforderungen des Brandschutzes geschottet.
Elektrotechnik
Für die Duschautomatik und Hygienespülungen wird eine Neuverkabelung der Regelungskomponenten und Ausbau der Kabelwege errichtet.
5. Techniken für regenerative Energien
Es werden keine zusätzlichen regenerativen Energien im Rahmen der benannten Sanierung verbaut. Die Warmwasserbereitung im Bestand erfolgt über Fernwärme.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Trinkwassernetzsanierung werden zwei Duschräume und zwei WCs für Menschen mit Behinderungen ausgestattet.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 08.04.2019 auf 385.000 €.
8. Bauzeit
Die Baumaßnahem soll ca. 2 Wochen vor den Sommerferien 2019 (Kalenderwoche 26) starten und ca. 2 Wochen nach den Sommerferien 2019 (Kalenderwoche 35) enden.
9. Finanzierung
Der Rat hat am 18. Dezember 2018 beschlossen, für das Projekt „FB 20: Projekt Inst. Trinkw./San.(Städt.) (4S.210029)“ für das Jahr 2019 Haushaltsmittel von 300.000 € bereit zu stellen.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind dort folgende Jahresbeträge eingeplant:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Restbedarf ab 2023 |
4.244,9 | 3.044,9 | 300 | 300 | 300 | 300 |
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Des Weiteren standen für die Sanierung der Trinkwassernetze bei dem Projekt „FB 20: Projekt Inst. Trinkw./San.(Städt.) (4S.210029)“ im Haushaltsplan 2018 insgesamt noch rd. 188 T€ zur Übertragung zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diese Haushaltsmittel als Haushaltsrest auf das Jahr 2019 übertragen zu lassen, um das Bauvorhaben entsprechend verwirklichen zu können.
Aufgrund der Kostenhöhe ist für die Sanierung des Trinkwassernetzes in der Sporthalle Güldenstraße ein neues Einzelprojekt „Sporth. Güldenstraße/San. Trinkwassernetz“ einzurichten. Hierfür wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen ein Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Zustimmung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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122,2 kB
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207,3 kB
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