Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-10682
Grunddaten
- Betreff:
-
Schotter- und Steinflächen in privaten Gärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Mühlnickel, Rainer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf eine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion stellte die Landesregierung klar, dass großflächig mit Schotter oder Steinen bedeckte Grundstücksflächen der Niedersächsischen Bauordnung widersprechen. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Antwort der Landesregierung: "Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein. Die Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Plattenbelege, Pflasterungen und dergleichen sind allenfalls zu den Grünflächen zu zählen, wenn sie eine verhältnismäßig schmale Einfassung von Beeten usw. darstellen. Auf diesen Flächen muss Vegetation überwiegen, sodass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringerem Maße zulässig wären" (Drucksache 18-3486).
Auch in Braunschweig sind in der letzten Zeit zahlreiche Vorgärten in solche Schotterflächen umgewandelt worden, was an zahlreichen Stellen dazu führte, dass Grünflächen weichen mussten. Es kann nicht gewollt sein, diesem Trend im großem Stil mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu begegnen. Dennoch sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, solche Auswüchse zukünftig zu begrenzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat die Stadt neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen, um Eigentümer*innen ggf. zum Rückbau von Schotterflächen in Vorgärten zu bewegen?
2. Mit welchen Maßnahmen könnte zukünftig verhindert werden, dass großflächig weitere Grünflächen auf privaten oder öffentlichen Grundstücken, in Schotterflächen umgewandelt werden?
3. Plant die Verwaltung bereits konkrete Maßnahmen, mit denen auf diesen Trend wirkungsvoll reagiert werden kann?
