Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10614-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschen von Bränden von Gebäuden mit Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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30.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17.04.2019 (19-10614) wird wie folgt Stellung genommen:
Photovoltaikanlagen sind seit mehreren Jahren auf vielen Dächern anzufinden. Gerade in der Anfangsphase gab es in Feuerwehrkreisen große Verunsicherung, wie sich PV-Anlagen bei Bränden verhalten würden. Bei Lichteinfall wird automatisch Solarstrom erzeugt, dieser Prozess lässt sich nicht unterbinden. Die Leitungen stehen weiterhin unter Spannung. Seit einigen Jahren sind auf dem Markt sog. Brandfallabschaltungen erhältlich, um die Gefahren zu minimieren. Diese sorgen dafür, dass die Leitungen von der PV-Anlage getrennt werden und dann spannungsfrei sind.
Grundsätzlich rechnet die Feuerwehr aber bei Bränden immer mit der Gefahr durch beschädigte Stromleitungen, ein sicheres Spannungsfreischalten kann häufig in der ersten Phase eines Brandeinsatzes nicht sichergestellt werden.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen:
Zu Frage 1:
In Braunschweig gab es noch keine Probleme beim Löschen von Bränden in Gebäuden im Photovoltaikanlagen.
Zu Frage 2:
Die Führungskräfte sind im Umgang mit PV-Anlagen geschult. Im August 2015 kam es zu einem Schwelbrand an einer größeren PV-Anlage in Broitzem. Zusammen mit dem Betreiber wurden die betroffenen Module mit Planen abgedeckt und somit die Stromproduktion reduziert bzw. gestoppt. Unter Hinzuziehung eines Fachbetriebes wurden die betroffenen Module vom Netz getrennt.
