Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stel­lungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage Nr. 6 zu behandeln.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Willy-Brandt-Platz“, 1. Änderung des AW 107, AW 114, bestehend aus der Planzeichnung, dem zugehörigen Vorhaben- und Erschlie­ßungsplan mit Erläuterungsbericht und den textlichen Festsetzungen wird in der wäh­rend der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlos­sen.

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 17. April 2018 die Aufstellung der vorliegenden Bebau­ungsplan-Änderung beschlossen. Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Berliner Platz-Nordost“, AW 107, soll danach für den in den Anlagen gekennzeichneten Bereich geändert werden. Dies ist die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau eines dritten Bürohochhauses mit Tiefgarage, dem sogenannten Business-Center III. Vorhabenträger ist die Projektentwicklung der Volksbank.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Büroräumen hatte die Volksbank im Dezember 2017 bei der Stadt einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ge­stellt. Das geltende Planungsrecht lässt in diesem Bereich nur eine Bebauung mit bis zu vier Vollgeschossen zu. Der neuen Bebauungskonzeption wurde zugestimmt, da sich die bauli­che Erweiterung sowohl in die Umgebung als auch in die lang- und mittelfristig angedachten baulichen Veränderungen im Umfeld des Hauptbahnhofes einfügt.

 

Das neue Bürohochhaus ist mit 18 Vollgeschossen geplant. Es soll zwischen dem bereits er-richteten BraWo-Hochhaus und der sogenannten „Toblerone“ entstehen. Der 70,50 m hohe Büroturm soll sich aus dem viergeschossigen ehemaligen Postgebäude am Willy-Brandt-Platz entwickeln. Damit ist das Hochhaus etwas zurückversetzt vom Willy-Brandt-Platz in Richtung des bestehenden Fachmarktzentrums geplant. Es wird 2 m niedriger als der bereits entstandene Büroturm des BraWo-Parkes sein und ordnet sich somit der Dominanz der be­stehenden Hochhäuser unter.

 

Der Entwurf ist vom Braunschweiger Architekturbüro Reichel + Stauth. Das neue Hochhaus gliedert sich in zwei Volumina, die leicht gegeneinander versetzt und in der Höhe gestaffelt sind. Die Architektur und Materialwahl orientieren sich an der baulichen Umgebung. So wird das Gebäude, ähnlich wie die angrenzenden Hochhäuser, in einen Sockel- und in einen Turmaufbau gegliedert, es werden jeweils zwei Geschosse optisch zusammengefasst und die Farbigkeit der eingesetzten Materialien orientiert sich am Bestand.

 

Die fußläufige Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Willy-Brandt-Platz aus, über eine mit großkronigen Bäumen alleeartig gestaltete Erschließungsachse, die zwischen den beiden Hochhäusern liegen soll. Der Haupteingang ist vom Fachmarktzentrum aus geplant. Im Erd-geschoss soll es einen Konferenzbereich mit mehreren Sitzungssälen geben. Im 17. Oberge-schoss (entspricht dem 18. Vollgeschoss) ist ein weiterer Konferenzbereich und im 18. Obergeschoss die Technik geplant. Zum sogenannten Business-Center I („Toblerone“) ist eine baumbestandene Grünfläche geplant.

 

Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage und auf dem bestehenden Parkdeck des Fach-marktzentrums untergebracht werden. Insgesamt erfordert das neue Hochhaus 241 Einstell-plätze, von denen 45 in der neuen Tiefgarage geplant sind. Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgara-ge soll über die bestehende Zufahrt neben dem Intercity-Hotel erfolgen.

 

Ein Mobilitätskonzept ist, wie ursprünglich angenommen, nicht mehr notwendig. Nach sorg­fältiger Prüfung konnte nachgewiesen werden, dass der Bedarf an notwendigen Einstellplät­zen über die bereits realisierten Einstellplätze im Bereich des Parkdecks gedeckt werden kann. Die Anzahl ggf. noch zusätzlich nachzuweisender Einstellplätze ist so gering, dass sie im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden kann.

 

Die geplanten Werbeanlagen für das neue Bürohochhaus entsprechen sowohl der örtlichen Bauvorschrift des rechtskräftigen Bebauungsplanes, AW 107, als auch dem im dazugehöri­gen Durchführungsvertrag vereinbarten Werbekonzept. Die geplanten Werbeanlagen sind in der Anlage 2 e dargestellt.

 

Die Realisierung des Vorhabens sowie die Kostenübernahme werden im noch abzuschlie-ßenden Durchführungsvertrag geregelt, der parallel zum Satzungsbeschluss des vorliegen­den Bebauungsplanes, AW 114, in den politischen Gremien behandelt werden wird.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde aufgrund seiner innerstädtischen Lage, der Größe der überbaubaren Flächen und dem Umstand, dass mit dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde daher abgesehen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 28. August bis 28. September 2018 durchgeführt. Anregungen gingen zu diesem Zeitpunkt nicht ein. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung äußerte sich die Deutsche Bahn zu der Planung. Die Stellungnahme ist in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 11. Dezember 2018 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 2. Januar 2019 bis zum 1. Februar 2019 durchgeführt.

Anregungen von Seiten der Bürger gingen nicht ein.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den in der Anlage dargestellten Entwurf des vorhabenbezo­genen Bebauungsplanes „Willy-Brandt-Platz“, 1. Änderung des AW 107, AW 114, mit der zugehörigen Begründung und dem zugehörigen Vorhaben- und Erschlie­ßungsplan als Satzung zu beschließen.

 

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Sachverhalt

 



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise