Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadtamtfrau Steffi Hartmann wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtamtfrau Steffi Hartmann wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 der Dienstposten einer Prüferin in der Stelle 0140.20 Prüfbereich Betriebswirtschaft übertragen. Aufgaben-schwerpunkt von Frau Hartmann sind die Prüfung von Vorgängen betreffend der Sonder-rechnungen Fachbereich 20 Stadtentwässerung, Fachbereich 20 Abfallwirtschaft und Fach-bereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement sowie des Fachbereichs 37 (nur Prüfung Be-triebsabrechnung und Gebührenkalkulation) und der Stabstelle 0800.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Frau Hartmann im Rahmen ihrer Ein-arbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Ihre bisherigen Leistungen lassen erken-nen, dass Frau Hartmann für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Prüferin im Rechnungs-prüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, sie nunmehr zur Prüferin zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -  in der gel-tenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Frau Hartmann nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Frau Hartmann ist als Anlage beigefügt.


 

 

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