Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10638-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1

 

Das Bauvorhaben ist in der vorliegenden Form denkmalrechtlich genehmigungsfähig. Es stellt gerade im Bereich Hutfiltern einen Kompromiss zwischen einem vollständigen Abbruch und einem vollständigen Erhalt des Status Quo dar. Eine ausführliche Abwägung, die Bestandteil der Baugenehmigung sein wird, liegt nunmehr vor.

 

Zu Frage 2

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die abzubrechenden Elemente der Eingangsbereiche Hutfiltern 8 und Schuhstraße 6 (Ost) unterschiedlich zu bewerten.

 

Die verbliebene mittelalterliche Substanz in der Fassade Schuhstraße 6 (Ost) – dem heutigen Eingangsgebäude in die Burgpassage - wird wie bereits kommuniziert dokumentiert, gesichert und aufbewahrt. Eine Präsentation z. B. eines mit besonderen Schnitzereien versehenen Kreuzbalkens im Rahmen des neuen Projekts Burggasse ist möglich und wird mit dem Investor noch weiter abgestimmt.

 

Im Bereich Hutfiltern ist es vorgesehen, Teile des 1. Obergeschosses darin enthalten 5 Fenster aus den 1980er Jahren abzubrechen. Diese Substanz wird vor Abbruch ebenfalls dokumentiert und bewertet. Eine Sicherung und ein Translozieren dieser Abbruchsubstanz ist aber nicht geplant, da diese Substanz – Fragmente einer Fassade des Historismus aus dem 19. Jh. mit Fenstern aus jüngerer Bauzeit – aus dem Kontext genommen keinen Denkmalwert und auch keine Ausdruckskraft aufweist.

 

Zu Frage 3

 

Vom Antragsteller sind noch verschiedene Unterlagen beizubringen, z. B. Baulast- und Abweichungsanträge.

 

Dem Investor und seinem Entwurfsverfasser wurde frühzeitig angeboten, die durch das geplante Bauvorhaben betroffenen Nachbarn im Verfahren zu beteiligen. Der Bauherr hat daraufhin allerdings ausdrücklich darum gebeten, dies selbst zu übernehmen. Da nicht alle Nachbarn bisher den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abweichungen zugestimmt haben, hat der Investor am 29.04.2019 gebeten, dass seitens der Bauordnung eine förmliche Beteiligung der Nachbarn vorgenommen wird, die bisher nicht zugestimmt haben. Dies ist zwischenzeitlich veranlasst.   

 

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