Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10583-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheitsabstände beim Überholen von Radfahrer*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Auch der Verwaltung liegen Hinweise von Radfahrenden vor, die sich auf einigen Straßen insbesondere dort, wo Schutzstreifen markiert sind, nicht wohl fühlen. Zugleich gibt es aber auch positive Rückmeldungen zu diesen Straßen. Der jüngste Fahrradklimatest 2018 des ADFC zeigt, dass die Braunschweiger Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Stadt gerade in Bezug auf „zügiges Radfahren“ und „Spaß oder Stress“ deutlich positiver beurteilen als das die Radfahrenden anderer Städte tun. Die Braunschweiger fühlen sich beim Radfahren vergleichsweise eher wohl.
Das Rechtsgutachten der Unfallforschung der Versicherer, aus dem auch die Formulierung „faktisches Überholverbot“ stammt, ist der Verwaltung bekannt. Hier geht es um Sicherheitsabstände beim Überholen von Radfahrern. Das Gutachten grenzt die Bedeutung der Urteile wie folgt klar ab.
Zitat: „Zum einzuhaltenden Abstand beim Überholen von Radfahrern nennt die StVO keine konkreten Zahlen. Verschiedene Urteile zum einzuhaltenden seitlichen Abstand beim Überholen von Radfahrern nennen entsprechende Mindestabstände. Für die Überholung von Radfahrern auf markierten Radfahr- und Schutzstreifen liegen explizit jedoch keine Urteile vor.“
Die dem Gutachten zugrundeliegenden Urteile sind nicht neu. Sie stammen aus den Jahren 1980, 1987, 1992 und 2011 und konkretisieren jeweils im Einzelfall die allgemeinen Regelungen der StVO zum Überholen mit ausreichendem Seitenabstand (StVO § 5 (4)).
Aktuell hat sich die Verkehrsministerkonferenz am 04./05. April 2019 mit der Thematik befasst und darüber beraten, einen Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrern in die StVO aufzunehmen. Eine weitergehende Konkretisierung dazu liegt noch nicht vor.
Zu 1.: In Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelwerken ERA und RASt und mit der StVO wird auch in Braunschweig der Radverkehr durch die Einrichtung von Schutzstreifen und Radfahrstreifen teilweise auf der Fahrbahn geführt. Die Verwaltung hält die Verkehrsführung in den in der Anfrage genannten Straßen für sicher. Nach umfangreichen Abwägungen und im Einvernehmen mit Polizei und ADFC waren dort Schutzstreifen markiert worden. Auf keiner der Straßen besteht eine Unfallhäufungsstelle im Zusammenhang mit der Radverkehrsführung.
Zu 2.: Die Verwaltung wird weiterhin die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften berücksichtigen. Auch bei zukünftigen Planungen wird bezogen auf die individuelle Örtlichkeit und die konkreten bestehenden Platzverhältnisse individuell geplant und abgewogen werden müssen. Dies wird auch in Zukunft in enger Abstimmung mit der Öffentlichkeit - und in dem Rahmen auch mit dem ADFC - erfolgen.
Die Verwaltungen wird die weitere Entwicklung der Bundesgesetzgebung und der Regelwerke im Blick behalten und ggf. Änderungen berücksichtigen und darüber bei Bedarf auch im PlUA berichten.
Zu 3.: Verkehrssicherheitsarbeit ist ein wesentlicher Baustein für die Mobilität in der Stadt. Seit Jahren arbeitet die Verkehrswacht in Braunschweig mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit an einer erhöhten Sensibilität zur Verkehrssicherheit. Die Stadt unterstützt die Arbeit der Verkehrswacht jährlich mit 8.000 €. Auch der ADFC initiierte in der Vergangenheit öffentlichkeitswirksame Aktionen.
Die Verwaltung begrüßt die geplante ADFC-Aktion am 3. Juni 2019 und prüft, ob sie diese Aktion durch Aufkleber auf städtischen Fahrzeugen unterstützen kann. Eine solche Kampagne gab es z.B. bei der Polizei in NRW.
