Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09911-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Müllbehälter Sitzbank Siekgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.05.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 vom 29. Januar 2019:
„Es wird beantragt, einen Müllbehälter an der Sitzbank am Siekgraben zu errichten.
Hierzu kann ein Müllbehälter vom Stöckheimer Markt abgebaut und am Siekgraben aufgebaut werden. So werden nicht mehr Leerungen erforderlich.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Insgesamt befinden sich zurzeit in den städtischen Grünanlagen, auf Spielplätzen und auf weiteren öffentlichen Plätzen in Stöckheim 51 öffentliche Abfallbehälter. Eine mögliche Entsorgung kleinerer Mengen alltäglicher Gebrauchsgegenstände wie Papiertaschentücher, Bonbonpapier oder auch Hundekotbeutel ist dementsprechend grundsätzlich gewährleistet.
Zusätzlich befinden sich, wie beispielsweise in unmittelbarer Nähe des gewünschten Standortes Siekgraben, weitere Möglichkeiten zur Entsorgung an den vorhandenen Bushaltestellen und über die Wertstoffcontainer.
In Summe betreibt die Stadt Braunschweig bereits einen hohen Aufwand, um an den zahlreichen Standorten öffentliche Abfallbehälter vorzuhalten und regelmäßig zu leeren. Eine flächendeckende Aufstellung öffentlicher Abfallbehälter ist aufgrund begrenzter Ressourcen zur regelmäßigen Leerung aber nicht möglich.
Der Vorschlag des Stadtbezirksrates, einen Abfallbehälter am Stöckheimer Markt abzubauen und am Siekgraben aufzustellen um weitere Leerungen zu vermeiden, würde nicht zum gewünschten Ziel führen, da die Abfallbehälter am Stöckheimer Markt von der Alba GmbH gereinigt werden.
Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über einen außergewöhnlich hohen Verschmutzungsgrad an dem genannten Standort vor.
Aufgrund des begrenzten Budgetrahmens und des geschilderten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung, vom Aufstellen eines zusätzlichen Abfallbehälters abzusehen.
