Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09008-03

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage von Herrn Bonneberg aus der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 30.10.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Wenn es um die Nutzung von einzelnen Flächen bzw. Gebäuden geht, kann jeder Eigentü­mer im Rahmen des vorhandenen Baurechtes für sein jeweiliges Bauvorhaben einen Bauan­trag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde stellen. Entspricht der Bauantrag dem vorliegenden Planungsrecht, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Bauge­nehmigung. Eine Beteiligung des Stadtbezirksrates in derart gelagerten Fällen ist rechtlich nicht vorgese­hen.

 

Der Stadtbezirksrat wird jedoch intensiv beteiligt, wenn es um die Entwicklung des Stadtbe­zirkes und neue Planungen geht. Beispiele sind neben den regelmäßigen Beteiligungsmög­lichkeiten bei Bauleitplänen insbesondere die Aufstellung des Integrierten Stadtentwick­lungskonzeptes.
 

 

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