Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09008-03
Grunddaten
- Betreff:
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Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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22.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Bonneberg aus der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 30.10.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Wenn es um die Nutzung von einzelnen Flächen bzw. Gebäuden geht, kann jeder Eigentümer im Rahmen des vorhandenen Baurechtes für sein jeweiliges Bauvorhaben einen Bauantrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde stellen. Entspricht der Bauantrag dem vorliegenden Planungsrecht, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Eine Beteiligung des Stadtbezirksrates in derart gelagerten Fällen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Der Stadtbezirksrat wird jedoch intensiv beteiligt, wenn es um die Entwicklung des Stadtbezirkes und neue Planungen geht. Beispiele sind neben den regelmäßigen Beteiligungsmöglichkeiten bei Bauleitplänen insbesondere die Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
