Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-09807-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.12.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Prüfung des Erfordernisses der Brücke am Rüninger Wehr

 

Das Rüninger Wehr liegt in der Zuständigkeit des Unterhaltungsverbandes (UHV) Oker. Der Betriebsweg der Wehrbrücke ist für die Öffentlichkeit freigegeben. Die lichte Breite zwischen den Geländern liegt bei nur 1,05 m. Die Zuwegung zur Brücke ist nicht barrierefrei.

 

Der UHV Oker hatte zu Beginn der Planungen zur Niederlegung des Wehres geprüft, ob als Ersatz für den Betriebsweg eine Brücke über die Oker in diesem Bereich erforderlich ist. Im Ergebnis der Prüfung benötigt der UHV Oker dort keine Brücke.

 

Auch aus verkehrsplanerischer Sicht ist dort keine Brücke erforderlich. Aus Richtung Rüningen ist die Wehrbrücke nur über die Berkenbuschstraße erreichbar und dort steht die neue Okerbrücke als sichere barrierefreie Querung zur Verfügung. Die Wehrbrücke ermöglicht keine zusätzlichen Verkehrsbeziehungen zwischen den Ortsteilen Rüningen, Stöckheim und Leiferde. Sie führt lediglich zu Freizeitwegen in den Okerwiesen, die über die nur ca. 370 m entfernte Berkenbuschbrücke oder die Okerbrücke Leiferde gut erreicht werden können.

 

Im Zuge der Berichterstattung über die Niederlegung des Wehres wurden die Stadtbezirksräte und der Planungs- und Umweltausschuss informiert, dass dort keine Ersatzbrücke geplant ist (DS 17-03913).

 

Niederlegung des Wehres

 

Das Konzept zur Niederlegung sieht vor, die Wehranlage weitgehend zurückzubauen. Nur Teile der vorhandenen Stahlspundwände und die Betonkonstruktion des Tosbeckens sollen im Untergrund verbleiben. Die verbleibende Betonkonstruktion liegt unter einer Sohlgleite. Durch den Entfall des Pfeilers einschließlich Gründung muss zwingend auch die bestehende Wehrbrücke entfallen.

 

Erhalt der Wehrbrücke

 

Wollte man die Wehrbrücke erhalten, müsste die Niederlegung des Wehres grundlegend anders geplant werden. Mittel für eine Umplanung sind nicht verfügbar. Der UHV Oker hat mitgeteilt, dass der Rückbau des Wehres bis September 2021 umgesetzt werden muss, da dies eine Forderung des Zuwendungsgebers ist. Damit besteht auch zeitlich keine Möglich-keit mehr für eine grundlegende Umplanung. Der Erhalt der vorhandenen Wehrbrücke ist somit nicht möglich. Technisch besteht nach Auskunft des UHV Oker aber die Möglichkeit, die beiderseitigen Widerlager der Wehrbrücke bestehen zu lassen. Einen Kostenvorteil beim Rückbau des Wehres brächte das nicht, da die Rückbaukosten irgendwann später dennoch anfallen würden. Der UHV Oker selbst hat kein Interesse, die Widerlager zu erhalten, wäre aber bereit, diese in die Zuständigkeit der Stadt zu übergeben, wenn die Stadt kurzfristig die Übernahme der Widerlager erklären würde.

Die Übernahme der Widerlager durch die Stadt kann aus mehreren Gründen jedoch nicht in Frage kommen:

 

  • Die Gründung einer neuen Brücke auf den vorhandenen Widerlagern ist nicht geprüft.

 

  • Eine solche neue Brücke würde in jedem Fall einen höheren sechsstelligen Betrag kosten.

 

  • Haushaltsmittel für Planung und Bau stehen nicht zur Verfügung.

 

  • Die Bedeutung einer neuen Brücke beschränkt sich lediglich auf untergeordnete Freizeitwege, somit besteht kein Bedarf einer zusätzlichen Brücke zwischen der Berkenbuschbrücke und der Brücke Leiferde.

 

Aktueller Sachstand

 

Planungen zum Erhalt der Wehrbrücke oder zum Neubau einer Brücke bestehen unverän-dert nicht. Der UHV Oker bereitet die Niederlegung in der geplanten Form, d. h. ohne Erhalt der Brücke und ohne Erhalt der Widerlager, weiter vor. Die Verwaltung wird den UHV Oker aber insbesondere mit Blick auf die Bauzeit der Okerbrücke Leiferde erneut bitten, die Wehrbrücke vor dem und beim Rückbau des Wehres so lange wie möglich bestehen zu lassen.
 

 

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