Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10350-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1)      Die Verwaltung ist zwischenzeitlich über den Zustand des Gebäudes informiert.

 

2)      Nach Prüfung durch einen von der Vermieterin beauftragten Statiker können die Räume bedenkenlos weiter genutzt werden, da es sich hier lediglich um sogenannte Haarrisse handelt. Die Risse sind zwischenzeitlich fachgerecht beseitigt worden.
 

3)      Den verschiedenen städtischen Nutzungen im Gebäude liegen unbefristete
Verträge zugrunde. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils sechs Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats.

 

 

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