Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09393-02
Grunddaten
- Betreff:
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Gliesmaroder Straße zwischen Ring und Hans-Sommer-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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15.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus dem vorläufigen Protokoll der Sitzung des Stadtbezirksrats 120 vom 27.03.2019:
„Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone war nicht intendiert, vielmehr geht es um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung. Das verwendete Argument, der ÖPNV würde dadurch einen Attraktivitätsverlust erleiden, lässt sich angesichts des Beispiels Kastanienallee nicht nachvollziehen. Auch hier verkehren Buslinien und standen der Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht im Weg.
Der Stadtbezirksrat bittet darum, die Antwort zu überdenken und ggf. neu zu fassen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht auf der Gliesmaroder Straße nicht.
Bei der vom Stadtbezirksrat zum Vergleich herangezogenen Kastanienallee wurde streckenbezogen 30 km/h angeordnet, da dort Bäckereien, Ärzte, Lebensmittelmärkte, Rechtsanwälte, das Venenzentrum und andere Einrichtungen/Geschäfte des täglichen Bedarfs vorhanden sind, die fußläufig oder mit dem Pkw lebhaft aufgesucht werden, so dass auf beiden Straßenseiten die Gehwege in Längsrichtung, aber auch von den Parkstreifen zu den Gebäuden intensiv genutzt werden.
Die Geschwindigkeitsregelung auf der Kastanienallee lässt sich daher nicht auf die Gliesmaroder Straße übertragen.
