Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-10906

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Aus einer Mitteilung der Verwaltung geht hervor, dass es für die angemieteten Räumlichkeiten auf dem Welfenplatz unterschiedliche Laufzeiten und Optionen gibt. Während die Räume der Nachbarschaftshilfe unbefristet angemietet sind, bestehen für den Saal und das Jugendzentrum befristete Verträge mit Verlängerungsoptionen. Da die Nachbarschaftshilfe gern Renovierungen vornehmen möchte, wäre eine längere Laufzeit des Mietvertrages vorteilhaft.

 

Deshalb fragen wir:

 

1. Kann der neue Eigentümer des Objektes die Mieträume der Nachbarschaftshilfe ohne weitere Begründung innerhalb von 6 Monaten kündigen?

 

2. Ist es möglich, bei Investitionen der Nachbarschaftshilfe in die Mieträume eine längere Mietsicherheit zu erreichen?

 

3. Der Mietvertrag für Seniorenbegegnunsstätte/Bürgersaal läuft bis zum 14.10.2020. Kann und wird die Stadt die Verlängerungsoption von 2 x 2 Jahren einseitig ziehen bzw. ist die Option auch an die Mitwirkung des Eigentümers gebunden?

 

gez.

Frank Täubert

Fraktionsvorsitzender   

 

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