Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Abschluss eines Leihvertrages und der Herausgabe des Gemäldes „Häuserreihe“ an die Erbengemeinschaft nach Walter Dexel nach Ablauf der Leihfrist wird zugestimmt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den fünf elementaren Aufgaben eines Museums zählen neben Ausstellen, Sammeln, Vermitteln und Erforschen auch das Bewahren des Kulturguts. Eine Veräußerung oder Herausgabe von Museumsgut ist nach diesen durch den Internationalen Museumsrat (ICOM) verabschiedeten Richtlinien nicht die Regel, sondern eine absolute Ausnahme.

 

Dies vorausgeschickt, stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Das Gemälde von Walter Dexel "Häuserreihe", 1921, Öl auf Leinwand (41,5 cm x 66,7 cm), wurde im Jahr 2006 dem Städtischen Museum Braunschweig durch Prof. Dr. Thomas Dexel als Schen­kung überlassen. Das Gemälde wurde dementsprechend in die Zugangsbücher des Museums einge­tragen und somit inventarisiert. Es wird seitdem fortlaufend in der Dauerausstellung des Städtischen Museums präsentiert. Heute hat es einen Schätzwert zwischen 90.000 € und 100.000 € (ermittelt durch Vergleiche von erzielten Verkaufserlösen in Auktionshäusern).

 

Neue Sachlage:

 

Seit September 2015 fordert die Erbengemeinschaft nach Walter Dexel die Herausgabe des Gemäldes. Da Kulturgüter, insbesondere so wertvolle, nicht ohne vorherige intensive Prüfung herausgegeben werden, bedurfte es einer intensiven Auseinandersetzung.

 

Die mit der Übergabe verbundenen maßgeblichen Abläufe konnten in der Zwischenzeit weitestgehend aufgeklärt werden. Im Ergebnis sind die Darstellungen der Erbengemein­schaft nach Walter Dexel nachvollziehbar. Folglich ist die Erbengemeinschaft mit überwie­gender Wahrscheinlichkeit Eigentümerin des Gemäldes „Häuserreihe“ geblieben, und die Stadt Braunschweig/Städtisches Museum hat durch die Übergabe und trotz der Inventarisierung kein Eigentum an dem Gemälde „Häuserreihe“ erlangt.

 

Grundlage dieser Bewertung ist eine erst im Laufe der Prüfungen im Jahr 2018 der Stadt Braunschweig vorgelegte eidesstattliche Versicherung, mit der bestätigt wird, dass zum Zeit­punkt der Übergabe des Gemäldes im Jahr 2006 die Erbengemeinschaft Eigentümerin des Gemäldes war; nicht der vermeintliche Schenker. Dadurch erfolgte keine wirksame Schenkung.

 

Vor diesem Hintergrund und auf Basis der mittlerweile zusammengetragenen Informationen wird die Herausgabepflicht des Gemäldes durch die Stadt gegenüber der Erbengemeinschaft für weit überwiegend wahrscheinlich angesehen.

 

Das Führen eines Herausgabeprozesses um das Gemälde „Häuserreihe“, insbesondere unter Einbeziehung der eidesstattlichen Versicherung, wird daher seitens der Verwaltung nach reiflicher Abwägung nicht in Erwägung gezogen.

 

In diesem Zusammenhang haben sich die Parteien darauf verständigt, dem Städti­schen Museum Braunschweig ein Nutzungsrecht für das Gemälde in Form einer befristeten Leihgabe einzuräumen. Danach kann das Gemälde durch den Abschluss eines Leihvertrages zunächst im Museum verbleiben.

Der auf Basis dieser Absprachen seitens der Stadt Braunschweig vorbereitete Leihvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren, Beginn 1. Juli 2019, wurde zwischenzeitlich von der Erben­gemeinschaft als Leihgeberin akzeptiert und gegengezeichnet.

Somit verbleibt das Gemälde „Häuserreihe“ weiterhin zur Präsentation in der Dauerausstel­lung im Städtischen Museum und wird der Erbengemeinschaft (Leihgeberin) nach Ablauf der Leihfrist am 30. Juni 2029 zurückgegeben.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise