Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11062
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung eines Zuschusses zur institutionellen Förderung der Regionalen Energie- und Klimaschutzagentur e.V. (REKA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Planungs- und Umweltausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.
Die REKA ist ein gemeinnütziger Bürgerverein und betreibt in der Frankfurter Straße 226 ein Bürger BeratungsZentrum. Der Verein wurde 2014 gegründet mit dem Ziel, über Klimaschutzmaßnahmen aufzuklären und auf einen schonenden Ressourcenverbrauch hinzuwirken.
Der Verein bietet, auch in Zusammenarbeit mit der Stadt, Energieberatungen an und informiert in diesem Zusammenhang über Möglichkeiten zur Energieeinsparung und der Förderung regenerativer Energien. Eine Zusammenarbeit mit der Stadt findet auch im Rahmen der „mehr<weniger-Kampagne“ statt.
Darüber hinaus bietet die REKA Weiterbildungsangebote für Schüler*innen und Erwachsene zu den Themengebieten Ernährung, Mobilität, Mülltrennung, Stromsparen und Klimaschutz an.
Die Arbeit der REKA ist gerade im Hinblick auf die Klimaschutzziele von Bund, Ländern und der Stadt zu unterstützen. Die Arbeit der REKA ergänzt die Bemühungen der Stadt hinsichtlich der Verbesserung des Klimaschutzes. Die Bedeutung des Klimaschutzes in der Wahrnehmung der Bevölkerung hat sich gerade in den Wahlen zum Europäischen Parlament gezeigt, wo der Klimaschutz als eines der bedeutsamsten Themen bewertet wurde.
Die Rat der Stadt hat in den Jahren 2017 und 2018 bereits einen Zuschuss zu den Mietkosten der REKA in Höhe von 12.000,00 € bereit gestellt.
Die REKA hat nunmehr einen Antrag auf institutionelle Förderung für das Jahr 2019 gestellt.
Der beantragte Betrag beläuft sich auf insgesamt 44.400,00 €. Von dieser Summe ist nur ein Teil förderfähig. Eine Förderung von Personalkosten soll nicht erfolgen, die Förderung von Referentenhonoraren kann im Rahmen von konkreten Einzelprojekten erfolgen. Darüber hinaus ist die institutionelle Förderung von Umweltverbänden auf 50 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Arbeit der REKA zu unterstützen und einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 14.400,00 € zu bewilligen. Mit dieser Summe kann der bisher gewährte Mietzuschuss sowie Verbrauchsmaterialien des Bürobetriebs abgedeckt werden.
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe bei dem Produkt 1.56.5610.12 – Förderung von Umweltorganisationen zur Verfügung.
