Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10352-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung und Erweiterung von Turnhallen - Förderprogramm des Landes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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28.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Anfrage nimmt Bezug auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus, welche durch Runderlass vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport am 4.3.2019 veröffentlicht worden ist.
Das Interesse der Förderung gilt insbesondere dem Erhalt, der Sanierung und der energetischen Verbesserung bestehender städtischer Sportanlagen. Dies wird von der Verwaltung begrüßt. Um die konkreten Fördermöglichkeiten bewerten zu können, bedarf es einer Analyse der Sportanlagen in Bezug auf die Rahmenbedingungen des Förderprogramms, insbesondere des energetischen Zustands und der Auslastung der Sportstätten.
Zu 2:
Nachdem mit Veröffentlichung der Richtlinie die Förderbedingungen abschließend vorliegen, wird die Verwaltung die nötigen Untersuchungen zur Identifizierung konkreter geeigneter Objekte anstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann bzgl. der genannten Objekte keine Aussage getroffen werden.
Zu 3:
Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms legen fest, dass die Erweiterung einer Sportstätte nur in Ausnahmefällen förderfähig ist. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Modernisierungen eine Anpassung an die gegenwärtigen und zukunftsorientierten Nutzungsansprüche erfolgt und entsprechend begründet werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine reine Erweiterung einer Sporthalle um einen Gymnastikraum als nicht förderfähig angesehen werden wird.
