Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10636
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und des Konzernabschlusses 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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13.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss 2018 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 25.988.631,56 € und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00 € aus.
2. Der Konzernabschluss 2018 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 25.988.631,56 € und weist einen Konzernbilanzverlust in Höhe von 2.381.236,44 € aus.
3. Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2018 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 96,68 € und weist einen Bilanzverlust in Höhe von 0,00 € aus.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG). Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss (FPA).
Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG hat dem Jahresabschluss 2018 sowie dem Konzernabschluss 2018 in seiner Sitzung am 6. Mai 2019 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2018 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 28. März 2019 erteilt.
1. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust in Höhe von 25.989 T€, der von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen wurde. Gegenüber dem Planwert 2018 in Höhe von -29.085 T€ ergibt sich damit ein um 3.096 T€ geringerer Verlustausgleichsbedarf. Der sich in dieser Höhe aufgrund der Abschlagszahlungen im Jahr 2018 ergebende Erstattungsanspruch der Stadt Braunschweig ist in der Bilanz der SBBG in der Position „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ enthalten.
Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2017 und 2018 sowie die Planzahlen 2019:

Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebsergebnis, dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, dem Zins-/Finanzergebnis sowie den Steuern zusammen.
Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um 1.018 T€. Die wesentlichen Veränderungen liegen in gestiegenen Beraterkosten, denen jedoch Erstattungen in Höhe von 750 T€ gegenüberstehen. Der Anfall und die Erstattung der Beratungskosten erfolgen im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Neugestaltung des Konsortialvertrages und dem Verkauf von 24,8 % der bis dahin von der Veolia Deutschland GmbH gehaltenen Anteile an der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) an die Thüga AG. Außerdem ergeben sich höhere Umsatzerlöse durch Anpassung von Mietkonditionen und der Betriebskosten (157 T€) sowie deutliche Verbesserungen im Materialaufwand (275 T€). Hierdurch konnten notwendig gewordene außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke (98 T€) kompensiert werden.
Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -25.155 T€ und verbessert sich gegenüber der Planung um 2.048 T€. Hierzu tragen Ergebnisverbesserungen in nahezu allen Beteiligungsgesellschaften bei. Besonders zu erwähnen sind die um 916 T€ höhere Ausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) auf Basis der Vereinbarung über die Ergebnisverwendung sowie die geringeren Verlustausgleichsbedarfe der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) in Höhe von 930 T€ und der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 307 T€. Weitere positive Effekte im Beteiligungsergebnis ergeben sich durch höhere Ausschüttungen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) in Höhe von 58 T€ und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) in Höhe von 36 T€. Die Beteiligungsergebnisse der BVAG und der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG) liegen auf Planniveau. Bei der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) ist hingegen ein Mehrbedarf in Höhe von 199 T€ zu verzeichnen.
Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse verwiesen. Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Niwo (Drucksache 19-10557), der HBG (Drucksache 19-10533), der KVM (Drucksache 19-10487), der BSVG (Drucksache 19-10472), der Stadthallen-GmbH (Drucksache 19-10402) und der Stadtbad GmbH (Drucksache 19-10405) wurden bereits vom FPA in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 gefasst. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses der BVAG (Drucksache 19-10803) wird dem FPA in seiner heutigen Sitzung vorgelegt.
Das Zins-/Finanzergebnis liegt mit 847 T€ auf Planniveau.
Die sonstigen Steuern liegen ebenfalls auf Planniveau. Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag ist gegenüber der Planung eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verschlechterung, die auf den Sondereffekt einer Steuererstattung im Jahr 2017 aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2014 zurückzuführen ist. Für das Jahr 2018 sind keine Sondereffekte zu verzeichnen, sodass ein Steueraufwand ausgewiesen wird.
Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2018 beträgt 113,9 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (107,1 Mio. €) um 6,8 Mio. € erhöht.
Auf der Aktivseite hat sich der Wert des Anlagevermögens insgesamt von 84,6 Mio. € um 1,2 Mio. € auf 83,4 Mio. € reduziert. Hierbei verringerte sich das Sachanlagevermögen (1,3 Mio. €) durch Anlagenabgänge und eine außerplanmäßige Abschreibung auf Grundstücke um 0,4 Mio. € auf 0,9 Mio. €, während sich die Finanzanlagen durch planmäßige Tilgungen um 0,7 Mio. € reduzierten. Hingegen stieg das Umlaufvermögen um 8,0 Mio. € auf 25,8 Mio. € an. Dabei sind insbesondere die Forderungen gegen Gesellschafter aufgrund einer erhöhten Anlage von Mitteln im Cashpool der Stadt Braunschweig gestiegen.
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 1,0 Mio. € durch eine weitere Einstellung der Stadt Braunschweig in die Kapitalrücklage auf insgesamt 42,0 Mio. € erhöht, die entsprechend zugeflossenen Mittel werden zur Tilgung eines langfristigen Darlehens verwendet. Zu den übrigen Veränderungen der Bilanzpositionen wird auf die Textziffer 2.5.1 des beigefügten Lageberichts der SBBG verwiesen.
2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. In dem Konzernabschluss 2018 sind die SBBG, die BSVG, die BBBG, die Stadtbad GmbH, die Stadthallen-GmbH, die KVM, die Mundstock Reisen GmbH (MR), die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sowie die HBG als verbundene Unternehmen vollkonsolidiert. Als assoziierte Unternehmen wurden die BVAG und die Niwo einbezogen. Wegen untergeordneter Bedeutung wurden die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) sowie die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Umsatzerlöse im Konzern betragen 77,3 Mio. € (Vorjahr 73,0 Mio. €). Der Materialaufwand liegt mit 29,9 Mio. € über dem Vorjahreswert von 27,3 Mio. €. Der Personalaufwand beträgt 52,1 Mio. € (Vorjahr 50,0 Mio. €). Die Abschreibungen liegen mit einem Betrag von 15,3 Mio. € leicht unter dem Wert des Vorjahres von 15,5 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 10,9 Mio. € (Vorjahr 9,9 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen weisen einen Wert von 8,1 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €) auf. Der Zinsaufwand ist mit einem Betrag von 5,2 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.
Der Konzernjahresfehlbetrag 2018 vor Verlustübernahme beträgt 25,9 Mio. € (Vorjahr 25,2 Mio. €). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2018 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von 26,0 Mio. € ergibt sich im Jahr 2018 ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 0,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzernverlustvortrages von 3,1 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen-GmbH und der Stadtbad GmbH – in Höhe von 0,6 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 2,4 Mio. €.
Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt 306,5 Mio. € und liegt somit leicht über dem Vorjahreswert von 298,2 Mio. €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beläuft sich auf 84,8 %. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.
3. Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für das Jahr 2018 einen Fehlbetrag in Höhe von 96,68 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der SBBG ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.
Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG für das Geschäftsjahr 2018 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Lagebericht 2018 für die Gesellschaft und den Konzern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,3 kB
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2
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293,6 kB
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3
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317,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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329,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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314,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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134 kB
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7
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(wie Dokument)
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129,3 kB
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