Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11065

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend der Empfehlung aus der "Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung" eine örtliche Bauvorschrift für Fahrradabstellanlagen zu erstellen und diese den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der "Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung" findet sich auf Seite 60 die folgende Empfehlung der Verwaltung:

"Zur Förderung des Radverkehrs empfiehlt es sich, Zahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder in einer örtlichen Bauvorschrift zu regeln".

Zur Begründung führt die Verwaltung an gleicher Stelle aus:

"Liegt eine solche Regelung nicht vor, richtet sich die erforderliche Zahl an Fahrradabstellplätzen auf privaten Grundstücken nach § 48 NBauO. Diese schreibt vor, dass für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern erwarten lassen, ausgenommen Wohnungen, Fahrradabstellanlagen in solcher Größe zur Verfügung stehen müssen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Fahrräder der ständigen Benutzerinnen und Benutzer und der Besucherinnen und Besucher der Anlagen aufnehmen können. Diese Fahrradabstellanlagen müssen zudem leicht erreichbar und gut zugänglich sein. Eine entsprechende Vorschrift für Wohngebäude besteht jedoch nicht.

Insbesondere in dicht bebauten Gebieten sollte auch für Wohngebäude festgesetzt werden, wie viele Fahrradstellplätze herzustellen sind und welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen."

Dieser Empfehlung soll gefolgt werden.

Als Vorlage können entsprechende Satzungen aus anderen Städten dienen. So hat z.B. die Stadt Münster bereits seit 1995 eine Fahrradabstellsatzung, die gut zur Orientierung für die Erarbeitung einer Braunschweiger Satzung genutzt werden kann.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise