Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen."


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2018 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen.

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Dafür wurde die Zuständigkeit gem. § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung für die Dauer der Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
 

 

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