Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11073
Grunddaten
- Betreff:
-
Berechnung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der BIBS-Fraktion 19-10628 „Dächer mit Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden“ (PlUA, 7.5.2019) hat bei uns Fragen aufgeworfen.
Nach in der Branche üblichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann man mit Photovoltaikanlagen unter realistischen Bedingungen in Braunschweig (Jahreserträge von 900 ... 1.050 kWh/kWp; Anlagengröße > 7 kWp; hieraus resultierend jährliche Investitionskosten von < 1.500,- € brutto/a, Annahme einer Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren, Berücksichtigung angemessener Betriebskosten von 1,5 % bis 2 % der Investitionssumme pro Jahr) Strom für zwischen 7 und 10,5 cts/kWh brutto erzeugen.
Die Einschränkung auf die „Grundlast“ eines Gebäudes erscheint nicht plausibel. Es ist davon auszugehen, dass eine größere PV-Anlage auch eine höhere absolute Eigenstromversorgung (mit einer Einsparung von 22 cts/kWh) erbringen kann.
Dieses vorausgeschickt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In ihren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen geht die Verwaltung von einer Nutzungsdauer von nur 20 Jahren aus (s. Drucksache 19-10187-01) und kommt zu dem Schluss, dass größere (d.h. der Dachfläche in etwa angepasste) Anlagen unwirtschaftlich seien. Welche Berechnungen liegen diesem Ergebnis zu Grunde?
2. Die Stadt betreibt seit einigen Jahren ein sehr erfolgreiches Förderprogramm für regenerative Energien. Aufgrund welchen politischen Auftrages wird hier derselbe Bereich, ein Bereich des Klimaschutzes, unter die Prämisse der maximalen Wirtschaftlichkeit gestellt?
3. In der Drucksache 13359/13 vom 18.11.2013 listet der Verwaltung ca. 7.500m² sanierte und für Photovoltaik geeignete Dachflächen auf städtischen Gebäuden auf. Unserer Kenntnis nach wurde bisher nur eine einzige der betrachteten Dachflächen mit PV belegt. Weshalb wurden die übrigen, offenbar geeigneten Dachflächen bisher nicht mit PV belegt?
