Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11081
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingriffsregelungen - Kompensationen: - Ersatzzahlungen bei zugelassenen Eingriffen in die Natur - Kompensationen außerhalb BS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen für den Verursacher zur Verpflichtung diese mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen - sogenannte Kompensationsmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG).
Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht auch Ersatzzahlungen zu leisten,
"wenn die Beeinträchtigungen weder zu vermeiden noch zu kompensieren sind, der Eingriff aber gleichwohl zugelassen wird. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Kompensationsmaßnahmen einschließlich der durchschnittlichen Kosten für Planung, Flächenbereitstellung, Unterhaltung, Personal- und sonstigen Verwaltungskosten.
Sind die Kosten nicht feststellbar, bemisst sich die Zahlung nach Dauer und Schwere des Eingriffs unter Berücksichtigung der dem Eingriffsverursacher aus dem Eingriff erwachsenden Vorteile. Die Ersatzzahlung ist im Zulassungsbescheid von der zuständigen Behörde festzusetzen. Die Zahlung ist vor der Ausführung des Eingriffs zu leisten. Wenn ein anderer Zeitpunkt festgelegt wird, soll eine Sicherheitsleistung verlangt werden." [1]
Dazu haben wir folgende Frage:
- In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2013 - statt der Ausweisung von Kompensationsflächen - Ersatzzahlungen geleistet und wo im Haushalt sind diese Einnahmen abgebildet? (Zahlen bitte nach Jahren aufgelistet)
In der Stellungnahme 18-09232-01 der Verwaltung zu unserer Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss vom 24.10.2018 teilte sie mit:
"Für den Fall, dass Kompensationsflächen außerhalb des Stadtgebietes liegen, jedoch einem Vorhaben auf Braunschweiger Stadtgebiet zugeordnet sind, werden diese in dem Kompensationskataster der Stadt Braunschweig geführt." [2]
Im gleichen Planungs- und Umweltausschuss wurde in der Stellungnahme 18-09219-01 zur CDU-Anfrage mitgeteilt, dass "bereits Kompensationsmaßnahmen ausserhalb des Stadtgebietes von Braunschweig festgelegt und umgesetzt worden." [3]
- Sind oder werden die ausserhalb Braunschweigs liegenden Flächen in das öffentlich einsehbare Kompensationsflächenkataster sowie in der Tabelle der Ausgleichs- und Ersatzflächen aufgenommen? [4,5]
- Für welche Eingriffe in Braunschweig sind wann Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes von Braunschweig festgelegt worden und wann sind diese zuletzt kontrolliert worden?
Quelle:
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011206
[3] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011138
[4] https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/natur/pdf_natur/2019_02_KompFlaechen_Karte.pdf
