Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11088
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstandsbericht zum Braunschweiger Schulmittelfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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14.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Verlauf und Einsatz zusätzlicher Stellenbedarf
Die gemäß Ratsbeschluss (Haushaltsvorlage 18-06747) bereitgestellten Gelder für den Schulmittelfonds wurden im Januar 2019 in Höhe von 100.000 € für das Schuljahr 2018/19 entsprechend der gemeldeten Anspruchsberechtigten an die Schulen ausgezahlt. Die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben werden derzeit von einer zusätzlich im FB 40 eingesetzten Teilzeitkraft mit halbem Stellenumfang mit wahrgenommen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
- statistische Erhebungen und Abfragen an den Schulen zur Erstellung der Mittelverteilung,
- Berechnung der Mittel,
- Verteilung (Mittelauszahlung)
- Prüfung der Mittel (stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen sowie zu jedem Schulhalbjahr),
- Beratung/Kontakt zu den Schulen im operativen Geschäft,
- interne Zusammenarbeit im FB 40: mit der Stelle Bildungsmanagement des Bildungsbüros (0400), sofern Änderungen des Konzepts oder im Verfahren notwendig sind sowie Abt. 40.0 Haushalt und Kassenwesen
Ob der zurzeit veranschlagte Stundenanteil zukünftig weiterhin zur Abdeckung der Aufgaben notwendig ist, lässt sich perspektivisch erst zum Ende des Schuljahres 2019/2020 abbilden, wenn zum ersten Mal ein volles Schuljahr nach der Einführung des Konzepts begleitet worden ist. Die Bearbeitungsspitzen, wie z.B. die Plausibilitätsprüfungen zu festgelegten und unregelmäßigen Zeitpunkten, die Aufbereitung der Daten der rückgemeldeten Anspruchsberechtigten für die Mittelauszahlung sowie die Auszahlung der Gelder werden einen erhöhten Arbeitsaufwand in Anspruch nehmen. Wie viel Beratungsaufwand im operativen Tagesgeschäft zukünftig anfällt, lässt sich zurzeit nicht bemessen.
- Umgang mit auswärtigen Schüler/innen
Für das erste Schulhalbjahr 2018/19 wurde im Mai 2018 beschlossen (Mitteilung 18-08032), die Gruppe der anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen vorerst in den Schulmittelfonds einzubeziehen, da kein Datenmaterial zur Größe der Gruppierung vorlag. Hierzu wurde eine Erhebung durchgeführt, um die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können.
Eine Abfrage der anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen ist im Mai 2019 erfolgt. Die Abfrage wurde an den Schulformen Gymnasium, IGS, Förderschule, Berufsbildende Schule mit den höchsten Anteilen an Auswärtigen durchgeführt. Die anderen Schulformen sind für die statistische Erhebung und Bewertung aufgrund der geringen Fallzahlen vernachlässigbar und wurden nicht befragt.
Tab 1: Gegenüberstellung Gesamtzahl aller Schüler/innen laut Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen (Stand 23.08.18), der berufsbildenden Schulen (Stand 15.11.18) sowie der Zahlen aus der Abfrage zu den Auswärtigen Schüler/innen (Stand: 22.05.19)
Schulform | Schülerzahl insgesamt | Anzahl der Auswärtigen Schüler/innen insgesamt | Anzahl der anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen insgesamt | Anzahl anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen, die im Schuljahr 18/19 Gelder aus dem Schulmittelfonds erhalten haben |
Gymnasium | 7.928 | 1729 | 67 | 8 |
Integrierte Gesamtschule | 4.929 | 257 | 16 | 1 |
Förderschule | 523 | 129 | 39 | 7 |
Berufsbildende Schule | 10.991 | 5610 | 113 | 11 |
Summe | 24.371 | 7725 | 235 | 27 |
Die Summe der anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen beträgt 235 Personen. Dies macht ca. 1% gemessen an der Gesamtschülerzahl von 24.371 bezogen auf die befragten Schulformen aus. Wiederum nur 27 anspruchsberechtigte Personen (0,1%) haben gemessen an der angegebenen Gesamtschülerzahl bis zum Mai 2019 Gelder aus dem Schulmittelfonds erhalten. Um den bürokratischen Aufwand beim Schulmittelfonds weiterhin gering zu halten, wird empfohlen aufgrund der geringen Anzahl an anspruchsberechtigten auswärtigen Schüler/innen, die den Schulmittelfonds in Anspruch genommen haben, als Gruppierung weiterhin bei der Auszahlung zu berücksichtigen ohne benachbarte Kommunen finanziell in die Pflicht zu nehmen. Der Aufwand die benachbarten Kommunen einzubinden steht in keinem Verhältnis zu den geringen Fallzahlen. Perspektivisch ist zudem davon auszugehen, dass die Anzahl weiter sinken wird, da mit den Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket ab dem 01.08.2019 Schulen Sammelanträge für Schulausflüge stellen können, in denen Leistungen auch für auswärtige Schüler/innen erbracht werden können.
- Auswirkungen Schulmittelfonds durch Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Der Schulmittelfonds wurde unter der Prämisse eingeführt, dass laut einer Studie die durchschnittlichen Schulbedarfskosten jährlich bei 153€ liegen und eine Lücke von ca. 50€ entsteht, die über Leistungen des BuT nicht abgedeckt werden. Die zum 01.08.2019 wirksam werdende Gesetzesänderung zur Umsetzung des BuT beinhaltet u.a. eine Erhöhung des persönlichen Schulbedarfs von 100€ auf 150€. Die Auszahlung erfolgt als Teilbetrag zum Beginn eines Schulhalbjahres. Augenscheinlich schließt sich dadurch die identifizierte finanzielle Lücke. Dennoch ist der Betrag von durchschnittlich 153€ eine rechnerische Größe und deckt z.B. besondere finanzielle Spitzen wie den Übertritt von der Grundschule in weiterführende Schule oder den Mehrbedarf an Lehrmitteln durch Wahl einer zweiten oder dritten Fremdsprache nicht ab. Auch Leihgebühren für Bücher, Kopierkosten, Kauf von Musikinstrumenten, Taschenrechner oder Tablets belasten das finanzielle Budget der Eltern und sind in der rechnerischen Größe statistisch laut der Studie nicht erfasst. Darüber hinaus werden Taschengeldzahlungen, Kosten für zusätzlich benötigte Kleidung, Verpflegung oder freiwillig zu buchende Ausflüge im Kontext von Klassenfahrten sowie Tagesausflügen durch das BuT nicht abgedeckt. Das Bildungsmanagement des Bildungsbüros wird zusammen mit der Verwaltungskraft eine Liste förderfähiger Zwecke erstellen, die zukünftig unter Berücksichtigung der Änderung zum BuT weiterhin über den Schulmittelfonds beantragt werden können. Die Änderungen im BuT heben die Notwendigkeit des Schulmittelfonds nicht gänzlich auf, dennoch muss transparent sein, welche förderfähigen Zwecke weiterhin Verwendung finden. In diesem Zusammenhang soll auch ein Informationsflyer entstehen, der die unterschiedlichen Unterstützungswege (BuT, Schulmittelfonds, Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche) transparent aufzeigt und den Schulen sowie den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Verwaltung wird nach den Sommerferien mitteileilen, in welcher Höhe weiterhin ein Bedarf an Mittel im Schulmittelfonds trotz der Gesetzesänderung besteht.
