Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11109
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution zur Sicherung der Grundsteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer, genauer der Grundsteuer B, für verfassungswidrig erklärt, da die wertbasierten Berechnungsgrundlagen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden sind. Eine Neuregelung muss bis zum Jahresende 2019 vorgenommen werden, anderenfalls darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.
Für die Stadt würde sich dadurch ein Einnahmeverlust in Höhe von rd. 52 Mio. € ergeben.
Anfang Februar 2019 wurden Eckpunkte der Grundsteuerreform benannt, die kontrovers diskutiert werden. Eine Einigung ist derzeit nicht in Sicht.
Die Verwaltung hatte hierzu mehrfach im Finanz- und Personalausschuss berichtet.
Der Niedersächsische Städtetag empfiehlt, eine von ihm ausgearbeitete Resolution zu beschließen, um den politischen Druck für eine Einigung zu erhöhen, da die Einnahmeausfälle ohne eine verfassungskonforme Grundsteuer nicht verkraftet werden können.
Weitere große niedersächsische Städte beabsichtigen in den nächsten Wochen die Resolution zu beschließen, so die Stadt Oldenburg am 24.06.2019, die Stadt Lüneburg am 25.06.2019 und die Stadt Osnabrück am 26.06.2019.
Die Verwaltung empfiehlt, dass der Rat der Stadt Braunschweig die Musterresolution ebenfalls beschließt und gemeinsam mit anderen niedersächsischen Städten ein entsprechendes Signal an den Bundesgesetzgeber sendet.
Resolution des Rates der Stadt Braunschweig
1. Der Rat der Stadt Braunschweig fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich eine Reform der Grundsteuer zu beschließen.
2. Sollte die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene scheitern bzw. bis Ende Juli 2019 keine Befassung des Bundeskabinetts mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer erfolgt sein, fordert der Rat der Stadt Braunschweig die Niedersächsische Landesregierung auf, eine Landesregelung auf den Weg zu bringen. Nur so kann bei weiterer Untätigkeit des Bundes der Bankrott vieler Kommunen in Niedersachsen verhindert werden.
3. Die Finanzierungsbasis der niedersächsischen Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen in den niedersächsischen Kommunen Einnahmen in Höhe von rd. 1,4 Milliarden Euro jährlich aus. Dies entspricht rd. einem Drittel der Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen. Für unsere Stadt Braunschweig würde dies einen Einnahmeausfall von rd. 52 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Dieser Einnahmeausfall entspräche rd. 6 % der Gesamteinnahmen unserer Stadt Braunschweig.
4. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Auch eine Mehrheit der Länder steht hinter dem Entwurf. Der Rat der Stadt Braunschweig erwartet deshalb von allen Ebenen der Politik, dass die politischen Unterschiede in der großen Koalition und zwischen Bund und Ländern erfolgreich im Wege eines Kompromisses überwunden werden.
5. Der Rat der Stadt Braunschweig sichert unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht genutzt wird, um sie in ihrer Gesamtheit mit höheren Abgaben zu belasten. Der Rat der Stadt Braunschweig wird daher den Grundsteuerhebesatz ggf. nur so weit anpassen, dass die Grundsteuereinnahmen für unsere Stadt Braunschweig insgesamt nicht steigen.
6. Als Mitglieder des Rates der Stadt Braunschweig weisen wir aber ausdrücklich darauf hin, dass es in Einzelfällen zu Steuererhöhungen, aber auch zu geringeren Steuerzahlungen kommen wird. Dies ist unvermeidlich, wenn die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellte gleichheitswidrige Bewertung von Grundstücken beseitigt werden muss.
7. Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es an der Zeit zu handeln!
