Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Veräußerung von Grundstücksflächen an der Taubenstraße im Umfang von rd. 3.784 m2 an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird beschlossen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) verfügt an der Taubenstraße neben dem Bürogebäude Taubenstraße 7, Bauteile 1 - 4 über umfangreiche Flächen. Ein Großteil der Flächen wird für den 2. Bauabschnitt des neuen Wohnquartiers Nördliches Ringgebiet, als Ausgleichsfläche für dieses Quartier, für die Weiterführung des Ringgleisweges und für den neuen Nordpark benötigt. Ein kleinerer Teil der Flächen soll bei der SBBG verbleiben.

 

Vor diesem Hintergrund sind bereits in den letzten Jahren Flächen an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) und an die Stadt Braunschweig veräußert worden. Eine weitere Teilfläche sollte auch noch an die Niwo veräußert werden. Hierzu war aber zunächst noch eine genaue Abgrenzung der zu übertragenden und der bei der SBBG verbleibenden Flächen notwendig. Die entsprechenden Planungen konnten inzwischen abgeschlossen werden. Ein letztes Teilstück mit einer Größe von rd. 3.784 m2 soll nun noch an die Niwo übertragen werden.

 

Es handelt sich um Flächen auf den Flurstücken 106/71, 106/73 und 106/75. Die Flächen liegen direkt an der Taubenstraße und sind im als Anlage beigefügten Plan rot gekennzeichnet. Über die Eckdaten der Veräußerung besteht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien. Die Übertragung der Flächen soll zeitnah erfolgen.

 

Die genaue Größe der zu veräußernden Flächen ergibt sich abschließend nach der endgültigen Vermessung.

 

Mit dieser Veräußerung ist die Übertragung von bisher im Eigentum der SBBG befindlichen Flächen an der Taubenstraße an die Stadt Braunschweig und die Niwo abgeschlossen. Die benötigten Flächen stehen dort für die o. a. Ziele zur Verfügung. Die SBBG verfügt noch über die Flächen, die sie selbst für die sinnvolle Bewirtschaftung des Gebäudes Taubenstraße 7 weiterhin benötigt.

 

Die Entscheidung über die Veräußerung der o. g. Grundstücke obliegt der Gesellschafterversammlung der SBBG. Zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der SBBG wurde über die bestehende Veräußerungsabsicht der entsprechenden Flächen in der Sitzung am 6. Mai 2019 informiert.

 

Bei der Niwo handelt es sich bei dem Ankauf der o. g. Grundstücke um ein operatives Geschäft der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der Niwo wird in seiner Sitzung am 7. Juni 2019 informiert.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise