Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2019 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 109.300,00 € gewährt:

 

1. Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. bis zu 25.000,00 €

 

2. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig bis zu 17.500,00 €

 

3. Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V.

 

a)      Sportbetrieb bis zu 56.500,00 €

b)      Landesstützpunkt bis zu 10.300,00
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

 

Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:

 

Zu lfd. Nr. 1 Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. – Landesleistungszentrum Tanzen in Braunschweig im Jahr 2019

 

Mit Schreiben vom 5. März 2019 beantragt der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen (LLZ Tanzen) in Braunschweig, Böcklerstraße 219 eine städtische Zuwendung in Höhe von 25.000,00 €.

 

Gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag 2019 kalkuliert der Verein für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb für das LLZ Tanzen in Braunschweig im Jahr 2019 mit Gesamtausgaben in Höhe von 75.425,00 €.

 

Um den Bestand des LLZ Tanzen auch im Jahr 2019 in Braunschweig zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. antragsgemäß eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.

 

Zu lfd. Nr. 2 Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig – Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2019

 

Mit Schreiben vom 15. März 2019 hat die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG Braunschweig) für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2019 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 18.500,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 17.500,00 € beantragt.

 

Die Erhöhung des beantragten Zuschussbetrages (2018: 12.500,00 €) wird durch die LG Braunschweig mit dem Rückgang von Sponsorengeldern begründet.

 

Die Aktivitäten der LG Braunschweig sind gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien, Förderung von Leistungsgemeinschaften förderfähig. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die LG Braunschweig und ihre aktiven Leistungssportlerinnen und -sportler weiterhin zu fördern und eine Zuwendung in Höhe von bis zu 17.500,00 € für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jahr 2019 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Zu lfd. Nr. 3 Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V.

 

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG Braunschweig e. V.) hat mit Schreiben vom 7. Februar 2019 zwei Anträge auf Gewährung von städtischen Zuschüssen gestellt.

 

Für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer im Jahr 2019 beantragt die SSG Braunschweig e. V. die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 56.500,00 € zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 134.375,00 €. Für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. wird die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 10.300,00 € zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 16.350,00 € beantragt.

 

In den letzten Jahren wurde der Leistungsschwimmsport in Braunschweig durch den Verein erfolgreich ausgebaut und die Stadt Braunschweig als Sportstadt repräsentiert. Laut Verein können jedoch die Kosten des finanzintensiven Hochleistungssports nicht durch einen übergreifenden Gesamtetat aus Breiten- und Spitzensport, wie bei anderen Vereinen vorhanden, ausgeglichen werden. Die erhöhten beantragten Zuschussbeträge (2018: 52.500,00 € für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes, 7.500,00 € für den Landesstützpunkt) begründet der Verein u. a. durch die Erhöhung der Bahnmieten, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Darüber hinaus ist eine finanzielle Unterstützung durch den Mitgliedsverein Schwimm-Sport-Club Germania 08 e. V. derzeit nicht möglich.

 

Da die Zuwendungen weiterhin zur nachhaltigen Förderung der Nachwuchsarbeit und des Leistungsschwimmsportes in Braunschweig verwendet werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, der SSG Braunschweig e. V. die beantragten Zuschüsse als Fehlbedarfsfinanzierungen zu gewähren.

 


Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2019 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.


 

 

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