Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird für den Betrieb seiner Geschäftsstelle, die Personal- und Sachkosten der Sportjugend und für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für das Jahr 2019 im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 127.800,00 € auf der Basis der nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig gewährt gemäß Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig auf Antrag Zuwendungen.

 

Mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantragt der Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 127.800,00 €.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2019 setzt sich lt. SSB wie folgt zusammen:

 

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB   82.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend  39.000,00 €

 

-          Abnahme des Deutschen Sportabzeichens    6.800,00 €

 

Gegenüber dem Zuschussbedarf aus 2018 (144.000,00 €) hat sich der beantragte Zuschussbedarf für das Jahr 2019 verringert. Dies ergibt sich nach Angaben des SSB aus Einsparungen durch personelle Umstrukturierungen. Für das Jahr 2020 kündigte der SSB jedoch an, dass sich der Zuschussbedarf aufgrund von Tariferhöhungen im TVöD voraussichtlich wieder erhöhen wird.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt 2019 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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