Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09558-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 27.11.2018 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG:

 

Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, an der Zufahrt von der Kirchstraße zum Tennisheim einen Richtungswegweiser mit der Aufschrift „Tennisheim, Kirchstraße 1 A“ aufzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Nummerierung der Häuser in der Kirchstraße (Timmerlah) ist nicht einheitlich. Damit auch Ortsunkundige das „Tennisheim“ an der Kirchstraße 1 A finden, ist ein Hinweis über das VZ 432 (Pfeilwegweiser mit schwarzer Schrift auf weißem Grund) an der Einmündung zur Zufahrt Kirchstraße (K18) sinnvoll. Ein beidseitig lesbares VZ 432 mit der Aufschrift „Tennisanlage“ wird durch die BELLIS GmbH montiert.
 

 

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