Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09558-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Hinweisschildes auf der Kirchstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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06.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 27.11.2018 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG:
Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, an der Zufahrt von der Kirchstraße zum Tennisheim einen Richtungswegweiser mit der Aufschrift „Tennisheim, Kirchstraße 1 A“ aufzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Nummerierung der Häuser in der Kirchstraße (Timmerlah) ist nicht einheitlich. Damit auch Ortsunkundige das „Tennisheim“ an der Kirchstraße 1 A finden, ist ein Hinweis über das VZ 432 (Pfeilwegweiser mit schwarzer Schrift auf weißem Grund) an der Einmündung zur Zufahrt Kirchstraße (K18) sinnvoll. Ein beidseitig lesbares VZ 432 mit der Aufschrift „Tennisanlage“ wird durch die BELLIS GmbH montiert.
