Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den Sportvereinen werden für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2019 Zuschüsse in Höhe der in der Anlage zur Vorlage genannten dynamisierten Beträge gewährt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Demnach sollen die Zuschüsse im Jahr 2019 und den Folgejahren pauschal um 3,09 % jährlich erhöht werden. Die zu gewährenden dynamisierten Unterhaltungszuschüsse ergeben sich aus der Anlage zu Vorlage.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2019 folgende Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:

 

Zu lfd. Nr. 7 der Anlage: Braunschweiger JuJutsu- und Kampfsportverein e. V.

 

Der Verein hat mitgeteilt, dass die gemietete Sportstätte dem Verein zum 30. April 2018 gekündigt wurde. Für das Jahr 2019 erfolgt daher keine Bezuschussung.

 

Zu lfd. Nr. 9 der Anlage: Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V.

 

Für das Jahr 2018 erhielt der Verein für die im Jahr 2018 durch die Sportfachverwaltung grundsanierten Tennisplätze nur eine anteilige Bezuschussung. Im Jahr 2019 erfolgt wieder eine vollständige Bezuschussung.

 

Zu lfd. Nr. 16 der Anlage: FC Sportfreunde Rautheim e. V.

 

Das bisher vom Verein von einem Privateigentümer gemietete Rasengroßspielfeld 2 wurde zum 31. Dezember 2018 zurückgegeben. Für das Jahr 2019 erfolgt daher für das Rasengroßspielfeld 2 sowie für dessen Beregnung keine Bezuschussung.

 

Zu lfd. Nr. 18 der Anlage: Freie Turnerschaft Braunschweig e. V.

 

Durch Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages über das städtische Grundstück Herzogin-Elisabeth-Straße 78 mit der Freien Turnerschaft Braunschweig e.V. und Rückgabe der Sportanlage an die Stadt obliegt der Stadt ab dem Jahr 2019 die Unterhaltung der Sportanlage.

 

Zu lfd. Nr. 19 der Anlage: Fußball Club Braunschweig von 1945 e. V.

 

Unter Berücksichtigung der Aufhebung des Pachtvertrages über das städtische Grundstück Schefflerstraße mit dem Fußball Club Braunschweig von 1945 e. V. und der Rückgabe der Sportanlage an die Stadt erfolgt keine Bezuschussung für das Jahr 2019.

 

Zu lfd. Nr. 67 der Anlage: Sport-Club Victoria e. V.

 

Die Sportanlage Illerstraße wurde zum 1. Juli 2018 an die Stadt Braunschweig zurückgegeben. Für das Jahr 2019 erfolgt daher lediglich eine Bezuschussung von vier Tennisplätzen, die der Verein auf der Bezirkssportanlage Westpark unterhält.

 

Zu lfd. Nr. 70 der Anlage: SV Grün-Weiß Waggum e. V.

 

Unter Berücksichtigung der Aufhebung des Pachtvertrages über das städtische Grundstück Grasseler Straße 20 mit dem Sportverein Grün-Weiß Waggum e. V. und der Rückgabe der Sportanlage an die Stadt erfolgt keine Bezuschussung für das Jahr 2019.

 

Zu lfd. Nr. 79 der Anlage: Tennis-Club Westpark e. V.

 

Der Verein hat sich zum 31. Dezember 2018 aufgelöst. 

 

Zu lfd. Nr. 82 der Anlage: Turn- und Rasensportverein von 1865 e. V.

 

Die zwei Tennisplätze auf der Sportanlage Bienroder Weg 51 werden durch den Verein nicht mehr genutzt und gepflegt, weswegen diese Position bei der Bemessung der Bezuschussung unberücksichtigt bleibt.

 

Zu lfd. Nr. 84 der Anlage: Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e. V.

 

Das neue Kunststoffrasen-Großspielfeld ist seit dem 1. Juli 2018 nutzbar. Bei der Gewährung von Unterhaltungszuschüssen wird es für das Jahr 2019 nicht berücksichtigt, da zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der laufenden Gewährleistungsphase die Pflege- und Unterhaltung durch die Stadt erfolgt.

 

Zu lfd. Nr. 88 der Anlage: TV Mascherode von 1919 e. V.

 

Der Umfang der durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen an dem Rasen-Großspielfeld 2 wurde angepasst.

 

Zu lfd. Nr. 89 der Anlage: VfL Bienrode e. V.

 

Die Bezuschussung der Beleuchtungsanlagen wurde an den vorhandenen Umfang angepasst.

 


Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushaushalt 2019 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.


 

 

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Anlagen

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